Half Life 2 Entscheidung: Weiterverkaufsverbot zulässig - Konsequenzen für andere AGB-Regelungen?
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Half Life 2 liegt nun im Volltext vor. Sie hat weitreichende Bedeutung für jegliche Art von Software - die Ausführungen betreffen direkt zwar nur das streitgegenständliche Weiterverkaufsverbot, indirekt aber beispielsweise auch Goldselling...
Pflichtangaben für Apps
Angebote, die (auch) auf iPhone und iPad abrufbar sind, müssen so programmiert sein, dass auch dort alle Pflichtangaben - insbesondere Anbieterkennzeichnung (Impressum), Widerrufsrecht und Preisangaben - abrufbar sind, hat das OLG Hamm mit Urteil vom 20.5.2010 entschieden. Ob der Anbieter das wusste, spielt keine Rolle. Konsequenz: Wer eine Webseite betreibt, ist praktisch gezwungen, sie für iPhone und iPad zu optimieren. Etwas weiter gedacht gilt das für alle mobilen Endgeräte. Anbieter von Webseiten können also bald ein kleines Technikmuseum eröffnen.
Hier geht es zu dem Urteil.
Kartellverfahren gegen Apple - Konsequenzen für Facebook?
In einem c't-Artikel habe ich die aktuellen Vorwürfe des Kartellverstoßes durch Apple und etwaige Konsequenzen für Facebook analyisiert. Der Beitrag geht allgemein um Apps - und gilt damit auch für Games für iPhone, iPad und Facebook.
Pieks!
Nachdem dieser Blog mal wieder seit einiger Zeit vor sich hin gedöst hat, mögen manche Leser als er jetzt ein paar Tage offline war schon gedacht haben, dass er nun ganz deaktiviert ist. Beileibe nicht - hier hat mir mein Hoster einen Streich gespielt. Der Blog ist zurück und ich habe ihm bei dieser Gelegenheit auch ein Share-it-Plug-in verpasst, damit meine Blog-Einträge künftig auch ihren Weg auf Facebook & Co. finden. Was mich geistig vollends ins Off-topic abdriften lässt: Die Praxis meiner bisherigen Hausärzin wurde von einer Kollegin übernommen. Nun sei meiner bisherigen Hausärztin ja durchaus gegönnt, dass sie künftig in den Bergen einen auf Landärztin macht. Nur, wie kann es sein, dass nun ihre Nachfolgerin - ohne mein Einverständnis - meine ganze Krankenakte bekommt? Das finde ich jedenfalls nicht weniger bedenklich als Google Analytics. Aber gesunder (sic!) Menschenverstand ist beim Thema Datenschutz sowieso die falsche Herangehensweise.
Doch prüfe, wer sich ewig bindet...
Playstation-3-Spieler dürfen sich freuen, denn künftig will Bungie offenbar nichts mehr von X-Box-Exklusivität wissen. Bindet sich aber dafür 10 Jahre exklusiv an Activision Blizzard. Das ist fast so lang wie die Haltbarkeit einer durchschnittlichen deutschen Ehe, und viel länger als die 5 Jahre, die im Wettbewerbsrecht meist als Faustformel für gerade noch zulässige Exklusivitätsbindungen gehandelt wird. Diese fünf Jahre kommen - für das europäische Kartellrecht - aus Art. 5 der Vertikal-GVO. Die tatsächlich zu prüfenden Rechtsfragen sind zwar ein bisschen komplexer - es kommt u.a. auf die Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung an, die in der Exklusivität liegt, auf die Anwendbarkeit der Vertikal-GVO, die Marktanteile der Parteien und so weiter - aber trotzdem: Es liegt nahe, dass das Thema spätestens dann ausgemottet wird, wenn sich eine der Parteien vor Ablauf der 10 Jahre scheiden lassen will. Und dann meint, dass eine so lange Bindung ja von vornherein unzulässig war.
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