| « Jugendliche sind schwierig | Über diesen Blog und seinen Autor » |
Von Spaghetti und Verträgen
Dass Spaghetti und Verträge viel miteinander zu tun haben, wusste ich bis vor kurzem selbst nicht. Letztere schienen mir für die meisten Leute viel schwerer verdaulich zu sein als erstere.
Follow up:
Den Zusammenhang lernte ich erst vor ein paar Wochen auf der Casual Connect in Amsterdam.
Um mich vor meinem eigenen Vortrag noch etwas abzulenken, wollte ich mir einen Vortrag über Vertragsverhandlungen anhören. Referentin: Margaret Wallace, CEO von Rebel Monkey. (Eine Nicht-Juristin, die einen Vortrag über Vertragsverhandlungen hält? Was soll das denn?)
Nun ja, die ersten Takte des Vortrags kamen mir dann auch eher esotherisch vor. Dann, der Hinweis - wichtigste Voraussetzung für erfolgreiche Vertragsverhanlungen. (Ah! Die Frau hat Ahnung!)
Und dann kam der Spaghetti-Teil. Juristen, meint Margaret, seien ja schon gut und wichtig, hätten aber die unangenehme Tendenz, eine Unmenge an Vertragsklauseln zu schreiben, die auf den Sachverhalt gar nicht passen würden oder - im besten Fall - zumindest überflüssig seien. "Sie werfen einen Teller Spaghetti an die Decke und hoffen, dass was kleben bleibt."
Auch wenn ich aus dem Spaghetti-Vergleich nur so halb schlau werde (wahrscheinlich, weil ich selten Spaghetti an die Decke werfe) - manchmal ist es wohl tatsächlich so, dass in Verträgen einige Passagen überflüssig oder unpassend scheinen. Ein Teil davon kommt - natürlich - von Anforderungen des Gesetzes oder der Rechtsprechung, vor allem wenn der Vertrag AGB-Recht unterfallen könnte. Ein anderer Teil kann davon kommen, dass der Anwalt stark auf in seiner Sammlung vorhandene Musterklauseln zurückgegriffen und den Vertrag nur oberflächlich angepasst hat. Das kann tatsächlich Bequemlichkeit des Anwaltes sein, muss es aber nicht: Auch der beste Anwalt ist beim entwerfen eines Vertrages auf das Briefing des Mandanten angewiesen. Wer Erfahrung mit ähnlichen Verträgen hat, tut sich sicher leichter - aber hellseherische Fähigkeiten verleiht auch das nicht. Und wenn das Briefing mal wieder ganz dünn ist, steht man als Berater schonmal vor der Frage: Nerve ich meinen Mandanten mit einer (weiteren) Rückfrage, oder füge ich vorsichtshalber mal eine Klausel ein, die vielleicht nicht auf den Sacheverhalt passt, aber jedenfalls auch nichts schadet.
Trackback address for this post
Trackback URL (right click and copy shortcut/link location)
2 trackbacks
Der Eintrag hat 1005 auf Moderation wartende Feedbacks...


