| « Neues zum Thema Widerrufsbelehrung (oder: Juristen und die deutsche Sprache) | Von Spaghetti und Verträgen » |
Jugendliche sind schwierig
Jugendschutz gehört bei Computerspielen zu den umstrittensten Themen. Erstaunlich nur, dass über Jugendschutz bei Online-Spielen bisher so wenig diskutiert wird. Dies scheint sich nun zu ändern.
Follow up:
Im Rahmen der Konferenz "Munich Gaming" forderte die Kommission für Jugendmedienschutz eine eigene Selbstkontrolleinrichtung für Online-Spiele. Als ob es von Selbstkontrolleinrichtungen nicht schon genug gäbe: wird haben schon eine für Computerspiele (die USK), eine für Filme (die FSK), eine für Multimedia (die FSM) und eine fürs Fernsehen (die FSF). Das sind die offiziellen. Gleichzeitig versucht die europäische Spieleindustrie das PEGI Online-Siegel zu etablieren. Wer weiß, wie gerne seinerzeit die FSK auch Computerspiele geprüft hätte und wie sehr sich die Computerspielebranche dagegen gewehrt hat, von der Filmindustrie "bevormundet" zu werden, kann sich ausmalen, worum es bei der aktuellen Diskussion wirklich geht.
Online-Spiele sind nunmal Computerspiele, und daher sollten sie am ehesten von der USK geprüft werden, die sich nunmal mit Compputerspielen auskennt. Der Haken ist allerdings, dass sich die USK bisher nur für Spiele zuständig fühlt, die auf Datenträger vertrieben werden. Denn nur für diese gilt das strenge Jugendschutzgesetz. Erstaunlich ist aber andererseits, dass sich auch viele Anbieter von reinen Online-Spielen (also solchen, die es nicht auf Datenträger gibt) bisher eher weniger Gedanken um Jugendschutz machen. Dabei müssten sie nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag einen Jugendschutzbeauftragten benennen, müssen entwicklungsbeeinträchtigende Angebote von Inhalten für Kinder trennen und bei Spielen, die erst ab 16 Jahren geeignet sind, hört sowieso der Spaß auf - denn diese dürften entweder nur nachts zugänglich sein oder es müsste durch ein aufwändiges, teures und nerviges Kontrollverfahren sichergestellt werden, dass nur Personen ab 16 Jahren Zugang haben. An mangelnder Sanktion kann diese Einstellung jedenfalls nicht liegen: Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind mit Bußgeld bedroht. Bis zu 500.000 Euro können fällig werden...
Trackback address for this post
Trackback URL (right click and copy shortcut/link location)
Feedback awaiting moderation
Der Eintrag hat 2219 auf Moderation wartende Feedbacks...


