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Meinungsäußerungsfreiheit und das LG Hamburg
Eigentlich betrifft das Urteil die Pressefreitheit, nicht Games. Aber erstens ist es ein Tiefschlag für die Pressefreiheit, und zweitens gibt es doch ein paar Berührungspunkte mit Games.
Nach einem Bericht auf Spiegel Online hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass eine Zeitschrift haftet, wenn in einem Interview von dem Interviewpartner falsche Aussagen gemacht werden. Um sicher zu sein, müsste also jede Zeitung alles nachprüfen, was ein Interviewpartner sagt. Das ist vor allem für gedruckte Medien (aber auch für DVDs mit Interviews) eine Katastrophe, da ein Rückruf teuer ist - online könnte man Falschaussagen ja kaum korrigieren. Durch die Entscheidung wird der Sinn eines Interviews - die Zeitung nimmt sich zurück und lässt den Interviewpartner zu Wort kommen - fast schon pervertiert. Die direkten Konsequenzen für die Computerspielepresse werden nicht allzu groß sein, denn dort sind die Interviews meist durch die PR-Abteilungen der Publisher schon gestreamlined. Aber man fragt sich natürlich, was die Konsequenzen für Forenbeiträge oder gar Chat sein mögen. Immerhin war es auch das Landgericht Hamburg, das entschieden hat, dass Heise Online verantwortlich ist für Rechtsverletzungen in seinen Diskussionsforen, der Betreiber einer Webseite für Links auf seiner Seite haftet und der Anbieter eines Zugangs zum Usenet dafür, dass im Usenet rechtswidrige Inhalte zu finden sind. (Nur das Gericht selbst haftet nicht für den Schaden, den es mit solchen Urteilen anrichtet.)
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