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Kann man Avatare beleidigen?
Ein kürzlich erschienener juristischer Fachaufsatz zu virtuellen Welten versucht, auf wenigen Seiten einen Querschnitt über deren Rechtsfragen zu geben (klickermann, MMR 2007, S. 766 ff.). Mit erörtert wird auch die immer wieder auftretende Frage der Beledigungen in virtuellen Welten. Ich hatte die Sache bisher immer für ganz einfach gehalten. Charaktere in MMORPGs und Avatare in virtuellen Welten kann man sicher nicht beleidigen, es handlt sich schließlich - despektierlich gesagt - um Pixelhaufen. Wenn sich die herabsetzende Äußerung aber nicht auf den Avatar oder Charakter bezieht, sondern auf den dahinter stehenden Nutzer, liegt selbstverständlich eine Beleidigung vor. Was gemeint ist, muss sich durch Auslegung ergeben. Meist wird der User gemeint sein; wenn beispielsweise jemand als "Betrüger" oder "Dieb" bezeichnet wird, ist dies sicher in den meisten Fällen auf den Nutzer gemünzt und wird meist eine Beleidigung sein. Anderes könnte vielleicht bei sehr stark RPG-orientierten Servern gelten, wenn der angesprochene Charakter explizit einen Gauner verkörpert.
Der Kollege in dem oben zitierten Aufsatz schreibt dazu nun: "Ob Avatare in „Second Life“ Persönlichkeitsrechte (z.B. Namensrecht, Recht am eigenen Bild) i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB genießen, lässt sich dahingehend beantworten, dass der Schutz grundsätzlich nur natürlichen Personen zusteht, nicht aber virtuellen Figuren. Geschützt ist das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner personalen und sozialen Identität sowie die Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit. Damit sind solche Figuren auch nicht beleidigungsfähig. Anders ist zu beurteilen, wenn sich die Spieler in Onlinespielen beleidigen." Wenn mit dieser Aussage gemeint sein soll, dass ein genereller Unterschied zwischen Avataren in Second Life und Charakteren in MMORPGs besteht, ist das für mich zumindest nicht nachvollziehbar. Man kann sich höchstens die Frage stellen, ob bei Avataren das RPG-Element generell stärker ausgeprägt ist. Auch das halte ich aber für zweifelhaft.
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