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Gewaltspiele: Immer feste druff
Von Verschärfungen des Jugendschutzes kann die Politik scheinbar nicht genug bekommen. Vergangenen Donnerstag hat der Bundestag die Regierungsvorlage abgenickt.
Änderung Nummer 1: Das USK-Logo muss jetzt auf der Packung mindestens 1200 Quadratmilimeter groß sein, auf dem Datenträger mindestens 250 Quadratmilimeter. Ob man eine so detailierte Regelung nun wirklich ins Gesetz aufnehmen musste, naja. An sich gibt es für sowas ja Rechtsverordnungen, und wenn man einfach nur "gut sichtbar" ins Gesetz geschrieben hätte, wäre das wahrscheinlich auch kein großer Verlust gewesen. Aber immerhin wird durch diese Änderung kein großer Schaden angerichtet.
Ganz anders Änderung Nummer 2: Als indiziert gelten künftig - ohne dass es eines Indizierungsverfahrens bedarf - Medien die, besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die diese beherrschen (Erweiterung von § 15 JuSchG). Zudem wird der Bundesprüfstelle ins Stammbuch geschrieben, dass künftig auch Medien zu indizieren sind, in denen Gewalthandlungen wie Mord und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden ebenso wie solche, in denen Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird (Erweiterung von § 18 JuSchG).
Die Gestzesbegründung nimmt ausdrücklich Bezug auf die "tragischen Ereignisse in Emsdetten". Die Änderung an § 18 JuSchG soll eine Präzisierung sein.
Aha.
Wenn man die neuen Indizierungskriterien ernst nimmt, müssten künftig auch ein Großteil der Strategiespiele (Metzelszenen) und Shooter (Selbstjustiz) indizierungswürdig sein. Das kann wohl nicht Sinn der Sache sein, und zu hoffen bleibt, dass die Praxis hier vernünftig ist. Ein "Präzisierung" hätte man sich jedenfalls anders vorgestellt.
Wenn es um die als automatisch indiziert geltenden Spiele ansieht, wird es aber noch schlimmer, insbesondere weil hier eine große Rechtsunsicherheit eintreten wird. Was soll man sich denn unter "besonders realistisch" vorstellen? Soll etwa die grafische Auflösung eine Rolle spielen? Kommt es nun darauf an, ob Todesanimationen mit Motion Capuring realisiert werden?
Man ist geneigt, zu fragen, ob nicht klare, verständliche und realistische Gesetze dem Jugendschutz eher dienen würde als selbstzweckhafte Verschärfungen. Mit der aktuellen Gesetzgebung besteht die Gefahr, dass sich Deutschland von der internationalen Entwicklung abkoppelt. Während bisher die strengen deutschen Gesetze bei vielen internationalen Publishern mit berücksichtigt wurden, besteht die Gefahr, dass nun ein Punkt erreicht wird, wo dies einfach keinen Sinn mehr macht. Das wäre auch aus Sicht des Jugendschutzes kontraproduktiv.
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