Archiv für: Juni 2008
Behindert Electronic Arts den Wettbewerb?
Harte Zeiten für Electronic Arts: Die Unternehmensergebnisse sind mau, der sicher geglaubte Spitzenplatz unter den Spielepublishern musste an Activision / Blizzard abgegeben werden, die Übernahme des Wettbewerbers Take 2 ist bisher nicht gelungen und nun läuft auch noch ein Kartellverfahren gegen das Unternehmen.
Wie Ars Technica berichtet, haben zwei Computerspieler Klage erhoben und werfen Electronic Arts wettbewerbswidriges Verhalten vor. Durch Exklusivverträge mit den American Football-Ligen NFL und NCAA darf kein anderer Computerspielehersteller Games auf den Markt bringen, die die Original-Teams, - Spieler und -Stadien enthalten. Der Exklusivdeal wird von den Klägern als Reaktion darauf gewertet, dass im Jahr 2004 die Madden-Serie von EA mächtig unter Druck kam, als Take 2 und Sega das Konkurrenzprodukt NFL 2K5 veröffentlicht hatten. EA senkte angesichts des Erfolgs von NFL 2K5 den Preis für Madden von 50 Dollar auf 30 Dollar. Durch den Exklusivvertrag nun errang EA wieder eine starke Marktstellung und hob konsequenterweise den Preis für Madden wieder an. EA weist die Vorwürfe von sich und sagt, nicht EA habe einen Exklusivdeal verlangt, sondern die NFL habe einen solchen angeboten. Darauf dürfte es aber nicht ankommen, da bei einem Wettbewerbsverstoß beide Vertragspartner mit Sanktionen rechnen müssen.
In dem Beitrag auf Ars Technica finden sich einige Ausführungen zum amerikanischen Recht. Auch nach deutschem und europäischem Kartellrecht könnte der Fall interessant sein (auch wenn man sich hierzulande natürlich eher für die FIFA-Lizenz interessieren dürfte). Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind nach § 1 GWB bzw. Art. 81 EG verboten (und der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 GWB und Art. 82 EG). Bei einem Verstoß drohen hohe Bußgelder und Schadensersatzansprüche, zudem muss das Verhalten eingestellt werden. Wettbewerbsbeschränkend könnte hier einerseits die Exklusivitätsvereinbarung zwischen der Liga und Electronic Arts sein, andererseits zwischen den verschiedenen Sportverbänden und -vereinen. Juristisch ist die Sache komplex.
Sport und Kartellrecht sind immer wieder heiße Themen. Anfang des Jahres gab es fette Schlagzeilen, weil das Bundeskartellamt den DFB und die DFL (Deutsche Fußball Liga) durchsucht hatte. Der Vorwurf: Illegale Absprachen. Es bestand der Verdacht, dass sich DFB, DFL und die Vereine abgesprochen hätten, sich bei der Sponsoren-Suche keine Konkurrenz zu machen. Sehr viel näher an der EA-NFL-Thematik ist aber die Diskussion um die zentrale Vermarktung der Medienechte. Diese wird v.a. für den Fernsehbereich diskutiert, betrifft aber alle Medien - und wird vom Kartellamt kritisch gesehen. Dr. Ralph Langhoff, der Vorsitzende der 6. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, hat dem "Kicker" gesagt, dass die zentrale TV-Vermarktung in der aktuellen Form gegen Kartellrecht verstoße: "Die Zentralvermarktung von Medienrechten hat dieselbe Wirkung wie ein Preiskartell." Dies kann ein Indiz dafür sein, dass auch bei den Fußball-Computerspiele-Rechten die Karten bald neu gemischt werden.
Verschärfung des Jugendschutzgesetzes beschlossen
Die problematische Verschärfung des Jugendschutzgesetzes wurde nun auch vom Bundestag abgenickt. Mehr dazu in meinem früheren Blogeintrag.
RechtReal
Heute gibt's mal wieder einen Link: Recht und Unrecht in virtuellen Welten: Juristische Fragen, Grundbegriffe, News verspricht RechtReal, ein Blog von einem deutschen Juristen. Gut gepflegt. Die Literaturliste ist ein Muß.
Konferenzen, Konferenzen, Konferenzen...
Mai war für mich der Konferenz-Monat. Eine kurze Zusammenfassung der Themen, die juristisch interessant waren:
Reales Recht für virtuelle Welten? (Berlin)
Über die Veranstaltung "Reales Recht für virtuelle Welten" der Friedrich-Ebert-Stiftung berichteten unter anderem heise, Golem und die Computerzeitung, so dass ich nicht noch einen weiteren Bericht hinzufügen muss. Anzumerken bleibt an dieser Stelle nur, dass zwischen einigen Personen aus dem Publikum und MUD1-Miterfinder Richard Bartle eine kaum zu überbrückende Kluft bestand: Stritt der englische Professor für eine nahezu grenzenlose Freiheit der Spieleentwickler, wurden in Redebeiträgen aus dem Publikum schwer nachteilige Folgen für die Jugend befürchtet, da virtuelle Welten voll von sozial unerwünschten Verhaltensweisen seien. Daher drohe Realitätsverlust. Microsoft-Vertreterin Dorotea Belz verwies auf Räuber und Gendarm, tatsächlich lässt sich die Liste lange fortsetzen - auch beim Indianerspielen geht's ums Töten, und egal ob Literatur oder Film, die meisten Medien eröffnen den Blick auf sozial unerwünschte Verhaltensweisen - übrigens schon seit der Antike, womit man die Frage stellen darf, ob der Mensch genetisch bedingt eine Neigung zum Realitätsverlust haben mag.
Vor der abendlichen Podiumsdiskussion fand zu dem Thema ein Workshop statt, der einige der Fragen stärker wissenschaftlich beleuchtete, als dies die Praxis gemeinhin tut.
metaverse08 (Karlsruhe)
Interessant auf der metaverse08 (und bei vielen Nutzerkommentaren in zahlreichen Foren zum Thema): Es wird teils immer noch die Frage diskutiert, ob reales Recht auf virtuelle Welten anwendbar ist. Diese Frage wird von Juristen aber einhellig bejaht. Dass sie überhaupt gestellt wird, hängt aber wohl auch damit zusammen, dass uns Juristen nicht zugetraut wird, banale Dinge zu begreifen - das Töten von Spielfiguren in Computerspielen oder virtuellen Welten ist eben kein Mord, und auch kein Jurist würde das für Mord halten. Weil eben niemand getötet wird.
Quo Vadis (Berlin)
Auf der Quo Vadis in Berlin gab's eher wenig rechtliches zu hören, mal abgesehen von dem Vortrag, den ich selbst zusammen mit Mark Gazecki gehalten habe und der sich um Investments im Online-Gaming-Bereich drehte.
ION 2008 (Seattle)
Die Online-Spiele-Konferenz ION 2008 war dieses Jahr Tummelplatz für Anwälte. Die neuen Rechtsfragen, die sich bei Online-Spielen stellen, waren Themen von vielen Vorträgen und Paneln, meist vornehmlich aus Sicht des amerikanischen Rechts geschildert und auf recht hohem Niveau vorgetragen. Dreh- und Angelpunkt der Diskussion sind immer noch Fragen des Handels mit virtuellen Gegenständen. Vielfach wird dies noch unter der Überschrift "wem gehören virtuelle Gegenstände" diskutiert, auch wenn ich selbst den eigentumsrechtlichen Ansatz für nicht unbedingt weiterführend halte, da es allenfalls um geistiges Eigentum gehen kann. Brennend ist aber natürlich in jedem Fall die Frage, wer was machen darf mit diesen virtuellen Gegenständen. Ob man den Handel ganz verbieten darf, wie viele Anbieter - allen voran Blizzard - dies tun, scheint aktuell nicht mehr so sehr diskutiert zu werden. Die Anbieter der Online-Games schielen nämlich eher auf Einnahmequellen durch den Verkauf dieser virtuellen Gegenstände, entweder selbst oder durch einen Handel auf dem Sekundärmarkt über Plattformen wie Live Gamer.


