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Konferenzen, Konferenzen, Konferenzen...
Mai war für mich der Konferenz-Monat. Eine kurze Zusammenfassung der Themen, die juristisch interessant waren:
Reales Recht für virtuelle Welten? (Berlin)
Über die Veranstaltung "Reales Recht für virtuelle Welten" der Friedrich-Ebert-Stiftung berichteten unter anderem heise, Golem und die Computerzeitung, so dass ich nicht noch einen weiteren Bericht hinzufügen muss. Anzumerken bleibt an dieser Stelle nur, dass zwischen einigen Personen aus dem Publikum und MUD1-Miterfinder Richard Bartle eine kaum zu überbrückende Kluft bestand: Stritt der englische Professor für eine nahezu grenzenlose Freiheit der Spieleentwickler, wurden in Redebeiträgen aus dem Publikum schwer nachteilige Folgen für die Jugend befürchtet, da virtuelle Welten voll von sozial unerwünschten Verhaltensweisen seien. Daher drohe Realitätsverlust. Microsoft-Vertreterin Dorotea Belz verwies auf Räuber und Gendarm, tatsächlich lässt sich die Liste lange fortsetzen - auch beim Indianerspielen geht's ums Töten, und egal ob Literatur oder Film, die meisten Medien eröffnen den Blick auf sozial unerwünschte Verhaltensweisen - übrigens schon seit der Antike, womit man die Frage stellen darf, ob der Mensch genetisch bedingt eine Neigung zum Realitätsverlust haben mag.
Vor der abendlichen Podiumsdiskussion fand zu dem Thema ein Workshop statt, der einige der Fragen stärker wissenschaftlich beleuchtete, als dies die Praxis gemeinhin tut.
metaverse08 (Karlsruhe)
Interessant auf der metaverse08 (und bei vielen Nutzerkommentaren in zahlreichen Foren zum Thema): Es wird teils immer noch die Frage diskutiert, ob reales Recht auf virtuelle Welten anwendbar ist. Diese Frage wird von Juristen aber einhellig bejaht. Dass sie überhaupt gestellt wird, hängt aber wohl auch damit zusammen, dass uns Juristen nicht zugetraut wird, banale Dinge zu begreifen - das Töten von Spielfiguren in Computerspielen oder virtuellen Welten ist eben kein Mord, und auch kein Jurist würde das für Mord halten. Weil eben niemand getötet wird.
Quo Vadis (Berlin)
Auf der Quo Vadis in Berlin gab's eher wenig rechtliches zu hören, mal abgesehen von dem Vortrag, den ich selbst zusammen mit Mark Gazecki gehalten habe und der sich um Investments im Online-Gaming-Bereich drehte.
ION 2008 (Seattle)
Die Online-Spiele-Konferenz ION 2008 war dieses Jahr Tummelplatz für Anwälte. Die neuen Rechtsfragen, die sich bei Online-Spielen stellen, waren Themen von vielen Vorträgen und Paneln, meist vornehmlich aus Sicht des amerikanischen Rechts geschildert und auf recht hohem Niveau vorgetragen. Dreh- und Angelpunkt der Diskussion sind immer noch Fragen des Handels mit virtuellen Gegenständen. Vielfach wird dies noch unter der Überschrift "wem gehören virtuelle Gegenstände" diskutiert, auch wenn ich selbst den eigentumsrechtlichen Ansatz für nicht unbedingt weiterführend halte, da es allenfalls um geistiges Eigentum gehen kann. Brennend ist aber natürlich in jedem Fall die Frage, wer was machen darf mit diesen virtuellen Gegenständen. Ob man den Handel ganz verbieten darf, wie viele Anbieter - allen voran Blizzard - dies tun, scheint aktuell nicht mehr so sehr diskutiert zu werden. Die Anbieter der Online-Games schielen nämlich eher auf Einnahmequellen durch den Verkauf dieser virtuellen Gegenstände, entweder selbst oder durch einen Handel auf dem Sekundärmarkt über Plattformen wie Live Gamer.
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