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Behindert Electronic Arts den Wettbewerb?
Harte Zeiten für Electronic Arts: Die Unternehmensergebnisse sind mau, der sicher geglaubte Spitzenplatz unter den Spielepublishern musste an Activision / Blizzard abgegeben werden, die Übernahme des Wettbewerbers Take 2 ist bisher nicht gelungen und nun läuft auch noch ein Kartellverfahren gegen das Unternehmen.
Wie Ars Technica berichtet, haben zwei Computerspieler Klage erhoben und werfen Electronic Arts wettbewerbswidriges Verhalten vor. Durch Exklusivverträge mit den American Football-Ligen NFL und NCAA darf kein anderer Computerspielehersteller Games auf den Markt bringen, die die Original-Teams, - Spieler und -Stadien enthalten. Der Exklusivdeal wird von den Klägern als Reaktion darauf gewertet, dass im Jahr 2004 die Madden-Serie von EA mächtig unter Druck kam, als Take 2 und Sega das Konkurrenzprodukt NFL 2K5 veröffentlicht hatten. EA senkte angesichts des Erfolgs von NFL 2K5 den Preis für Madden von 50 Dollar auf 30 Dollar. Durch den Exklusivvertrag nun errang EA wieder eine starke Marktstellung und hob konsequenterweise den Preis für Madden wieder an. EA weist die Vorwürfe von sich und sagt, nicht EA habe einen Exklusivdeal verlangt, sondern die NFL habe einen solchen angeboten. Darauf dürfte es aber nicht ankommen, da bei einem Wettbewerbsverstoß beide Vertragspartner mit Sanktionen rechnen müssen.
In dem Beitrag auf Ars Technica finden sich einige Ausführungen zum amerikanischen Recht. Auch nach deutschem und europäischem Kartellrecht könnte der Fall interessant sein (auch wenn man sich hierzulande natürlich eher für die FIFA-Lizenz interessieren dürfte). Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind nach § 1 GWB bzw. Art. 81 EG verboten (und der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 GWB und Art. 82 EG). Bei einem Verstoß drohen hohe Bußgelder und Schadensersatzansprüche, zudem muss das Verhalten eingestellt werden. Wettbewerbsbeschränkend könnte hier einerseits die Exklusivitätsvereinbarung zwischen der Liga und Electronic Arts sein, andererseits zwischen den verschiedenen Sportverbänden und -vereinen. Juristisch ist die Sache komplex.
Sport und Kartellrecht sind immer wieder heiße Themen. Anfang des Jahres gab es fette Schlagzeilen, weil das Bundeskartellamt den DFB und die DFL (Deutsche Fußball Liga) durchsucht hatte. Der Vorwurf: Illegale Absprachen. Es bestand der Verdacht, dass sich DFB, DFL und die Vereine abgesprochen hätten, sich bei der Sponsoren-Suche keine Konkurrenz zu machen. Sehr viel näher an der EA-NFL-Thematik ist aber die Diskussion um die zentrale Vermarktung der Medienechte. Diese wird v.a. für den Fernsehbereich diskutiert, betrifft aber alle Medien - und wird vom Kartellamt kritisch gesehen. Dr. Ralph Langhoff, der Vorsitzende der 6. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, hat dem "Kicker" gesagt, dass die zentrale TV-Vermarktung in der aktuellen Form gegen Kartellrecht verstoße: "Die Zentralvermarktung von Medienrechten hat dieselbe Wirkung wie ein Preiskartell." Dies kann ein Indiz dafür sein, dass auch bei den Fußball-Computerspiele-Rechten die Karten bald neu gemischt werden.
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