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Tibia, virtuelles Hausrecht und der verkauf von Accounts
Zwei ältere Urteile zu dem MMORPG World of Tibia sind mir erst kürzlich in die Hände gefallen (Danke an Hendrik Wieduwilt, der auf RechtReal bloggt).
Sie verdienen schon deshalb eine kurze Vorstellung an dieser Stelle, weil zunächst das Amtsgericht Regensburg ein Urteil gefällt hat, wie es schöner nicht sein könnte für Betreiber von Online-Spielen (Urteil vom 27.4.2006, Az. 9 C 3693/06).
In der Sache ging es um den Ausschluss eines Spielers, der Inhaber eines Premium-Accounts war. Das Amtsgericht sah den Ausschluss - der offenbar ohne Vorwarnung erfolgte - als durch das "virtuelle Hausrecht" der Betreiber des Spiels gerechtfertigt an. Das "virtuelle Hausrecht" gelte - und unterliege nicht der AGB-Kontrolle -, da Tibia kostenlos im Internet angeboten werde. Somit könne der Betreiber jederzeit entscheiden, wer teilnehmen dürfe. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Spieler einen Premium-Account erworben hatte. Dieser gewähre ihm keinen Zugang zum Spiel, sondern gebe nur zusätzliche Funktionen frei. Auch ein Anspruch auf Schadensersatz für den Verlust des Accounts bestehe nicht, da der Betreiber von Tibia den Verkauf von Accounts wirksam ausgeschlossen habe.
Das Landgericht Regensburg (Urteil vom 26.9.2006, Az. 2 S 153/06) hatte in der Berufung nur noch über den Schadensersatzanspruch zu entscheiden und konnte es sich leicht machen: Der Kläger habe nicht substantiiert vorgetragen, dass er tatsächlich den Account zu diesem Preis hätte verkaufen können. Ob ein Verbot des Verkaufs von Accounts als solches wirksam sei, könne letztlich offen bleiben. Ein Verbot der Weitergabe von Zugangsdaten zu Accounts sei jedenfalls zulässig, schon um die Fairness im Spiel zu wahren. Ohne Weitergabe der Zugangsdaten sei aber auch kein Verkauf des Accounts möglich. Auf die Frage, ob die "Tibia Rules" nun AGB oder eine Ausformung des "virtuellen Hausrechts" sind, kam es daher nicht an. Gerade diese Frage wäre aber interessant gewesen. Das "virtuelle Hausrecht" ist prinzipiell eine interessante Konstruktion, um die Fesseln des AGB-Rechts zu sprengen, die für Online-Spiele und virtuelle Welten deutlich zu eng sind. Allerdings wirft das virtuelle Hausrecht ebenfalls eine ganze Reihe dogmatischer Probleme auf, die noch nicht einmal ansatzweise diskutiert sind. Immerhin besteht die dringende Notwendigkeit, störende Teilnehmer auszuschließen, auch bei kostenpflichtigen Spielen. Die Begründung des AG Regensburg greift für diesen Fall zumindest zu kurz.
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2 Kommentare, 4 trackbacks
Ansonsten ein interessanter Blog, Glückwunsch!
Auch wenn die zwei besagten Urteile älteren Kalibers sind, mangels aktuellerer Urteil und allgemein juristischer Literatur zu diesem Thema, ist deren Inhalt auch großteils noch verwertbar und für Entwickler von Onlinespielen interessant. Die Urteil ...
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