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World of Warcraft: Bots verletzen Urheberrecht
RechtReal war wieder mal schneller und hat eine schöne Darstellung des Gerichtsverfahrens, in dem Blizzard gegen MDY Industries gewonnen hat. Die Cheatbots, so hat das Gericht befunden, stellen eine Verletzung des Urheberrechts von Blizzard dar. Zu den Einzehleiten der Argumentation des Gerichts habe ich gegenüber RechtReal nichts hinzuzufügen.
Ein paar Gedanken ist das Verfahren aber nach deutschem Recht schon wert. Das Laden in den Arbeitsspeicher ist nach deutschem Recht eine Vervielfältigungshandlung (so zumindest die herrschende Meinung), aber - natürlich - von Blizzard gestattet. Dass der Verstoß gegen die EULAs dann plötzlich zu einer Urheberrechtsverletzung werden soll, würde mir - ausgehend vom deutschem Recht - aber nicht einleuchten. Da könnte höchstens ein Verstoß gegen die EULAs vorliegen. Urheberrechtlich scheint mir aber eine andere Überlegung interessant zu sein: Die Bearbeitung eines Computerprogrammes ist nicht ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig (§ 69 c Nr. 2 UrhG). Darunter fallen auch Programmänderungen. Sie werden nicht dadurch zulässig, dass der Nutzer ein Vervielfältigungsrecht hat. Aber: der Bundesgerichtshof hat vor ein paar Jahren entschieden, dass "kleine" Änderungen eine Vervielfältigung nicht zu einer Umarbeitung machen. Unter diesen Gesichtspunkten wäre also der Cheatbot-Fall auch nach deutschem Recht spannend.
Weiter darf man sich fragen, welche Konsequenzen der Fall sonst noch nach sich zieht. Das Verbot von Cheatbots wird die meisten Nutzer von World of Warcraft freuen - aber Zusatzprogramme, die sich in andere Programme einklinken oder Funktionen draufsatteln, gibt's natürlich zuhauf. Mit der Argumentation, die im Falle der Cheatbots angewandt wurde, liesse sich hier allerhand verbieten.
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