Archiv für: Juli 2008, 23
Michael "Bully" Herbig gegen Take Two
Der Rechtsstreit ging gestern durch die Medien, an dieser Stelle soll er daher nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden. Michael Herbig, bekannt als Bully, will Take Two die Vermarktung des Spiels "Bully: Die Ehrenrunde" verbieten lassen. Mit einem "Gewaltspiel" wolle er nicht in Verbindung gebracht werden. Take Two bestreitet einen Bezug zu dem Komiker. "Bully" könne viele Bedeutungen haben, insbesondere die eines "Rabauken", und darum gehe es in dem Spiel. Dass das Gericht laut Presseberichten schon Probleme habe, eine Anspruchsgrundlage zu finden, ist eigentlich ein ziemlich vernichtender Kommentar - auch das Ergebnis der Entscheidung (am 16. September 2008) muss man also nicht sehr gespannt sein.
Virtuelles Hausrecht, virtuelle Verkehrssicherungspflichten?
Auf der Konferenz Virtual Policy '08, die gerade in London stattfindet, hat Professor Richard Bartle - der (Mit-) Erfinder der ersten virtuellen Welt "MUD1" - sehr stark die Position vertreten, dass virtuelle Welten "Plätze" sind. Aus dieser Einstufung folge, dass deren Betreiber nicht für das Handeln ihrer Nutzer verantworlich sind. Schließlich seien auch die Eigentümer anderer Plätze nicht für das Handeln der Personen verantwortlich, die sich sort befinden. So richtig und wichtig das Anliegen, ein Ausufern der Verantwortlichkeit der Betreiber von virtuellen Welten bzw. MMOGs zu verhindern, so problematisch das Beispiel: Die Analogie könnte auch zur Konstruktion von Verkehrssicherungspflichten genutzt werden. Das ist sicher das Gegenteil von dem, was Bartle möchte.


