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Virtuelles Hausrecht, virtuelle Verkehrssicherungspflichten?
Auf der Konferenz Virtual Policy '08, die gerade in London stattfindet, hat Professor Richard Bartle - der (Mit-) Erfinder der ersten virtuellen Welt "MUD1" - sehr stark die Position vertreten, dass virtuelle Welten "Plätze" sind. Aus dieser Einstufung folge, dass deren Betreiber nicht für das Handeln ihrer Nutzer verantworlich sind. Schließlich seien auch die Eigentümer anderer Plätze nicht für das Handeln der Personen verantwortlich, die sich sort befinden. So richtig und wichtig das Anliegen, ein Ausufern der Verantwortlichkeit der Betreiber von virtuellen Welten bzw. MMOGs zu verhindern, so problematisch das Beispiel: Die Analogie könnte auch zur Konstruktion von Verkehrssicherungspflichten genutzt werden. Das ist sicher das Gegenteil von dem, was Bartle möchte.
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