Archiv für: Januar 2009, 15
Amerikanisches Recht (I): Copyright
In der ersten Folge unserer kleinen Serie über amerikanisches Recht berichtet Sean Kane von der New Yorker Kanzlei Drakeford & Kane über Copyright. Das amerikanische Copyright unterscheidet sich schon von den theoretischen Grundlagen her in verschiedener Hinsicht vom deutschen Konzept des Urheberrechts, vor allem ist es übertragbar. Man kann zudem durch eine Eintragung erweiterten Schutz erlangen. Schließlich wird auch ein Verstoß in manchen Fällen teurer.
Genug der Vorrede, ich übergebe das Wort an Sean Kane:
Blick über den Teich
Seit dem Start dieses Blogs bekam ich mit schöner Regelmäßigkeit die Bitte, doch auch mal was über amerikanisches Recht zu schreiben. Dass dies so lange gedauert hat, liegt nun ausnahmsweise mal nicht an meinem eigenen Zeitbudget. Nun ist es aber so weit und in einer Mini-Serie wird Sean Kane von der New Yorker Kanzlei Drakeford & Kane auf einige Besonderheiten des amerikanischen Rechts hinweisen.


