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Haltet den (virtuellen) Dieb
Ein Spieler von Metin2 hat angeblich am 27. Januar 2009 festgestellt, dass sein Charakter plötzlich alles Ausrüstungsgegenstände verloren hatte und die Bochumer Polizei eingeschaltet. Soweit bekannt, ist es das erste mal in Deutschland, dass ein solcher Fall von der Polizei aufgegriffen wird. Bisher wurde auf Podiumsdiskussionen, in Foren und Web-Artikeln zu derartigen Fragen viel Blödsinn geschrieben, erfrischend kenntnisreich ist der Beitrag auf Spiegel Online zu dem aktuellen Vorgang. Dagegen ist das ENISA-Positionspapier vom November 2008 zwar von Seiten der Spieleentwickler hochkarätig besetzt, juristisch aber eher dünn.
Interessant an dem vorliegenden Fall aus Bochum wird sein, ob wirklich der Account des Spielers gehackt wurde - oder ob dieser unvorsichtig mit seinem Passwort umging. Dass es dabei um einen sehr wertvollen Account ging und die Polizei ermittelt, zeigt aber, dass - wie bei der fortschreitenden Kommerzialisierung nicht anders zu erwarten - Rechtsstreitigkeiten auf die Betreiber von MMOGs zukommen werden. Und wenn sich der Übeltäter nicht fassen lässt, stellt sich schnell die Folgefrage, ob wohl der Betreiber des Spiels auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.
Bleibt die Frage, ob sich die Bochumer Polizeit mit Ihrer Pressemeldung einen Gefallen getan hat. Betreiber von Online-Spielen können ein Lied davon singen, wie sehr Kundenbeschwerden um Kleinstbeträge die Hotline belasten können. Wenn nun bei der Polizei wegen jedem in World of Warcraft (angeblich) geklauten Goldstück das Telefon klingelt, werden die Beamten die Meldung noch bitter bereuen.
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1 Kommentar
Kann man nur hoffen dass es irgendwann mal gelingt "virtuelle Polizei" zu programmieren die dann eben auch für derartige virtuelle Fälle zuständig ist.
Aufruf also an alle Programmierer!
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