Archiv für: Mai 2009, 21
Accountinhaber haftet für seine Freunde (und Feinde)
Typisches Problem bei Online-Spielen: Wenn mit dem Acclount Schindluder getrieben wird, will's der Accountinhaber nicht gewesen sein. Unter anderem deshalb sehen viele AGBs bei Online-Spielen vor, dass der Accountinhaber für Handlungen Dritter verantwortlich, die seinen Account nutzen. Inwieweit dies zulässig ist, war bihser umstritten. Weitgehend Klärung bringt wieder einmal eine BGH-Entscheidung zu eBay. Danach ist der Accountinhaber zumindest dann verantwortlich, wenn er die Zugangsdaten nicht sicher genug verwahrt.


