Archiv für: Mai 2010, 04
Apple's App Store und der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Nach einem Bericht der New York Post droht Apple in den USA ein Kartellverfahren. Wie das Blatt berichtet, diskutieren das Department of Justice und die Federal Trade Commission momentan, wer den Fall übernimmt.
Hintergrund des Verfahrens soll eine Änderung der Geschäftsbedingungen für die Entwicklung der Apps durch Dritte sein (das sog. Developer License Agreement). Apple will Entwickler zur Nutzung der eigenen Tools zwingen, wodurch die Apps nur auf den Produkten von Apple laufen. Deshalb hat offenbar beispielsweise Adobe den Flash-to-iPhone-Compiler eingestellt.
Die Meldung flatterte bei mir in einem passenden Moment in die Inbox, da ich gerade für die GDC Canada einen Vortrag über Social Games ausarbeite, bei dem es ebenfalls um den Missbrauch von Marktmacht geht. Die Fragen bei Social Games und bei Apps sind im Wesentlichen dieselben: Entwickler sind ganz enorm abhängig von den Betreibern der Plattform - ob diese nun Apples iPhone/iPad oder Facebook heißen.
Das Kartellrecht in den meisten Rechtsordnungen (beispielsweise USA, Europäische Union, Deutschland) verbieten den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Ein Missbrauch liegt dann beispielsweise vor, wenn Geschäftspartner ungleich behandelt werden, sofern es keinen rechtfertigenden Grund dafür gibt (ein Beispiel wäre, wenn Facebook ohne driftigen Grund Apps sperrt). Ebenso ist es verboten, wenn ein Unternehmen Zutrittsschranken für einen nachgelagerten Markt errichtet (der aktuelle Apple-Fall: der nachgelagerte Markt wäre wohl der für Apps).
Sowohl bei Apple als auch bei Facebook kann man darüber nachdenken, ob diese marktbeherrschend sind - wenn man davon ausgeht, dass Smartphones bzw. Social Networks einen eigenen Markt darstellen. Sogar bei einer solchen (engen) Marktdefinition werden die Marktanteile unter einem Drittel liegen, was nach deutschem Recht eher gegen eine Marktbeherrschung sprechen würde (nach europäischem Recht sind die grenzen weniger mathematisch). Noch enger würde es für diese Unternehmen, wenn man davon ausgehen würde, dass beispielsweise Apps für Facebook einen eigenen Markt darstellen - oder eben Apps für Apple. Dann wären diese Unternehmen dort marktbeherrschend. Ganz fernliegend ist dies nicht: Kartellbehörden haben beispielsweise entschieden, dass Ersatzteile für ein bestimmtes Produkt einen eigenen Markt darstellen können. Andererseits war das Bundeskartellamt kürzlich gnädig mit eBay und hat ein Verfahren eingestellt, bei dem es darum ging, ob der Zwang zur Verwendung von PayPal ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist. Begründung: Es gäbe keinen eigenen Markt für Online-Auktionen. Vielmehr seien Online-Auktionen Teil eines größeren Marktes, der auch andere Online-Händler umfasse. Konsequenz. eBay sei damit auch kein marktbeherrschendes Unternehmen.


