Archiv für: Mai 2010, 10
Doch prüfe, wer sich ewig bindet...
Playstation-3-Spieler dürfen sich freuen, denn künftig will Bungie offenbar nichts mehr von X-Box-Exklusivität wissen. Bindet sich aber dafür 10 Jahre exklusiv an Activision Blizzard. Das ist fast so lang wie die Haltbarkeit einer durchschnittlichen deutschen Ehe, und viel länger als die 5 Jahre, die im Wettbewerbsrecht meist als Faustformel für gerade noch zulässige Exklusivitätsbindungen gehandelt wird. Diese fünf Jahre kommen - für das europäische Kartellrecht - aus Art. 5 der Vertikal-GVO. Die tatsächlich zu prüfenden Rechtsfragen sind zwar ein bisschen komplexer - es kommt u.a. auf die Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung an, die in der Exklusivität liegt, auf die Anwendbarkeit der Vertikal-GVO, die Marktanteile der Parteien und so weiter - aber trotzdem: Es liegt nahe, dass das Thema spätestens dann ausgemottet wird, wenn sich eine der Parteien vor Ablauf der 10 Jahre scheiden lassen will. Und dann meint, dass eine so lange Bindung ja von vornherein unzulässig war.
Rechtsfragen von Social Games
"Social Games: The Re-Appearance of the Gatekeeper" war der Vortrag, den ich vorgestern zusammen mit dem holländischen Anwalt Olivier Oosterbaan auf der GDC Canada gehalten habe. Die Tageszeitung Vanouver Sun war davon offenbar so schockiert, dass sie einen Bericht dazu geschrieben hat.
Der eigentliche Schwerpunkt unseres Vortrags wurde dabei freilich übergangen: Er lag auf der enormen Abhängigkeit der Spieleanbieter von Facebook. Wegen den sich quasi in Echtzeit ändernden Rahmenbedingungen, weil Facebook sowohl die Plattform als auch die diversen Policys ständig und meist unangekündigt ändert. Weil die Nutzerdaten grds. bei Facebook liegen und der Spielebetreiber sie nicht dauerhaft nutzen darf (wenn er sie nicht selbst erhebt). Und auf den daraus folgenden kartell- und datenschutzrechtlichen Fragen (Facebook verlangt von den Spieleanbietern, dass sie datenschutzbestimmungen vorhalten). Diese sind, zugegeben, etwas komplexer als die in dem Artikel angesprochenen Themen.
Marktmachtmissbrauch, die zweite
Das passt ja: Während ich einen Vortrag zum Thema "Rechtsfragen von Social Games" auf der GDC Canada halte, bei dem ein Schwerpunkt ein möglicher Marktmachtmissbrauch von Facebook ist, liefert Techcrunch die passende Meldung dazu. Zynga und Facebook sollen im Streit liegen, weil Facebook seine Muskeln ein bisschen zu sehr spielen lässt: Facebook-Credits als einziges Zahlungsmittel? Das erinnert verflixt an ein (inzwischen eingestelltes) Verfahren des Bundeskartellamts gegen eBay wegen einer PayPal-Pflicht. Drohungen, Zynga von der Plattform zu werfen, wenn Zynga nicht brav ist? Das riecht nach § 20 GWB und Art. 102 TFEU...


