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Doch prüfe, wer sich ewig bindet...
Playstation-3-Spieler dürfen sich freuen, denn künftig will Bungie offenbar nichts mehr von X-Box-Exklusivität wissen. Bindet sich aber dafür 10 Jahre exklusiv an Activision Blizzard. Das ist fast so lang wie die Haltbarkeit einer durchschnittlichen deutschen Ehe, und viel länger als die 5 Jahre, die im Wettbewerbsrecht meist als Faustformel für gerade noch zulässige Exklusivitätsbindungen gehandelt wird. Diese fünf Jahre kommen - für das europäische Kartellrecht - aus Art. 5 der Vertikal-GVO. Die tatsächlich zu prüfenden Rechtsfragen sind zwar ein bisschen komplexer - es kommt u.a. auf die Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung an, die in der Exklusivität liegt, auf die Anwendbarkeit der Vertikal-GVO, die Marktanteile der Parteien und so weiter - aber trotzdem: Es liegt nahe, dass das Thema spätestens dann ausgemottet wird, wenn sich eine der Parteien vor Ablauf der 10 Jahre scheiden lassen will. Und dann meint, dass eine so lange Bindung ja von vornherein unzulässig war.
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