Archiv für: September 2010
Datenschutz in Online-Spielen
Ein hübsches Wortspiel für ein wenig hübsches Thema: "DOS - Datenschutz in Online-Spielen" nennt sich eine Studie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) im Auftrag des Bundesministreriums für Bildung und Forschung. Allein der Leitfaden dazu umfasst 54 Seiten, der ausführliche Report ist dreimal so lang.
In der Pressemeldung dazu stellt das ULD fest, dass bei den Anbietern von Online-Spielen erhebliche Defizite herrschen. Immerhin gibt man sich im Ton gemäßigt: Der Projektleiter von DOS im ULD, Henry Krasemann (der sich nebenbei auch schon mit Rechtsfragen von virtuellen Gegenständen befasst hat), meint „Als wir vor drei Jahren begannen, wurden wir wegen des vermeintlich exotischen Themas von vielen Seiten belächelt. Inzwischen erhalten wir regelmäßig Anfragen und Beschwerden zu Verletzungen von Datenschutzrechten beim Betrieb von Online-Spielen. Uns geht es nicht um das Hinterherhecheln bei Skandalen, sondern vorrangig um die konstruktive Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Firmen. Bei vielen deutschen Unternehmen ist die Bereitschaft zu datenschutzgerechtem Vorgehen erkennbar.“
Eins dürfte trotzdem sicher sein: Die Studie wird das Thema Datenschutz bei Online-Spielen stärker ins Rampenlicht rücken. "Augen zu und speichern" wird künftig also immer weniger funktionieren.
Neue Markenrichtlinien bei Google - das Ende der Markensperre
Sorry, zwei Tage Verspätung: Vorgestern traten die neuen Markenrichtlinien von Google in Kraft. Sie bringen das Ende der Markensperre.
Konkret bedeutet das eine drastische Änderung für alle Markeninhaber. Sie konnten bisher einfach ihre Marke bei Google melden und damit weitgehend verhindern, dass andere Unternehmen die geschützte Marke für ihr Keyword-Advertising nutzen. Diese Möglichkeit fällt jetzt weg. Markeninhaber können sich zwar nun bei Google in Missbrauchsfällen beschweren, müssen aber zunächst selbst überwachen, ob jemand mit ihrer Marke Schindluder treibt. Besonders sollten sie dabei auch ihre eigenen Affiliates im Auge behalten, denn in der Affiliate-Szene gibt es häufig einen recht ruppigen Umgang mit fremden Marken.
Im Gegenzug eröffnet die Änderung von Google nun auch Werbetreibenden die Möglichkeit, mit fremden Marken zu spielen.
Hintergrund der Änderung ist eine Entscheidung des Gerichthofes der Europäischen Union, nach der Google grds. nicht verantwortlich ist, wenn Werbetreibenden im Rahmen von Keyword-Advertising fremde Marken verletzen. Aber: Die Werbetreibenden selbst sind für Markenverletzungen durch ihre Google-Ads natürlich verantwortlich. Im Detail ist es derzeit aber recht umstritten, wann eine solche Markenverletzung vorliegt, weil die Entscheidungen der deutschen und europäischen Gerichte nicht ganz einheitlich sind. U.a. kommt es darauf an, ob im Anzeigentext selbst die geschützte Marke verwedet wird und ob der Nutzer darüber in die Irre geführt wird, wer die Anzeige geschaltet hat.


