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Schwarzenegger vs. EMA - oder: Geht in Kalifornien die Sonne unter?
Zu meinen vielen guten Vorsätzen, die ich gelegentlich zu Silvester fasse und wahrscheinlich erst im nächsten Leben realisiere, gehört es, häufiger Gamasutra zu lesen. So bin ich leider erst heute über den dort veröffentlichten Artikel zu dem Gerichtsverfahren "Schwarzenegger vs. EMA" gestolpert. Kurz zur Erinnerung: Auch Kalifornien hat ein Gesetz gegen gewalttätige Computerspiele erlassen, das gerade vor dem US Supreme Court verhandelt wurde. Gamasutra hat unter den zahlreichen Fragen der Richter einige Highlights herausgefischt.
Darunter sind natürlich einige der Standardargumente, die in der Diskussion um gewalttätige Computerspiele immer wieder auftauchen:
"If you are supposing a category of violent materials dangerous to children, then how do you cut it off at video games? What about films? What about comic books? Grimm's fairy tales? Why are video games special?" - Justice Ruth Bader Ginsberg
Viel interessanter finde ich aber eine andere Frage:
Follow up:
"For generations, there has been a societal consensus about sexual material. Sex and violence have both been around a long time, but there is a societal consensus about what's offensive for sexual material and there are judicial discussions on it. ... But you are asking us to go into an entirely new area where there is no consensus, no judicial opinions." - Justice Anthony Kennedy
Vordergründig springt dabei natürliich das fast schon sprichwörtliche Problem der Amerikaner mit Sex ins Auge. Und dass sich Richter Anthony Kennedy zu scheuen scheint, neuartige Fragestellungen zu behandeln, was doch eigentlich seine Aufgabe sein müsste. Oder doch nicht...? Die Frage legt nämlich die Finger auf eine Wunde in der Jugendschutzdiskussion: Der politische Diskurs wird meist weitab von den Erkenntnissen der empirischen Medienwirkungsforschung geführt, entsprechend fallen auch die Gesetze aus. Ihr Wahrheit geht es beim Jugendschutz nur vordergründig um potenzielle Schäden, sondern eher um gesellschaftliche Normen. Die sind schwer justiziabel, was auch in Deutschland die Gerichte anerkennen und daher der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (die insoweit ein ziemliches Unikum im deutschen Verwaltungsrecht ist) einen weiten Einschätzungsspielraum zugestehen. Spannend ist in dem Zusammenhang aber natürlich der Streit zwischen Electronic Arts und der USK um die verweigerte Freigabe von Medal of Honor.
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