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playstation3 gehackt - Sony gräbt das Kriegsbeil aus
Nun also auch die ps3: George Hotz und die Hackergruppe fail0verflow versorgen nach dem iPhone nun auch die playstation3 mit einem "Jailbreak" (im Kern: es wurde der Root Key veröffentlicht). Sony reagierte schnell und beantragte in Kalifornien den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Hauptargument:
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Bei dem Hack handle es sich um die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen, die gegen den Digital Millenium Copyright Act verstoße. George Hotz hält dagegen und argumentiert unter anderem, dass der Hack nicht dazu diene, Kopien herzustellen, sondern schlicht die Funktionen der playstation3 erweitere - schließlich handle es sich ja um einen Personal Computer. Mit anderen Worten: Die "Kastrierung" der ps3 werde rückgängig gemacht. Das, so die Verteidigung, unterscheide den Hack auch von Mod-Chips. Allerdings: Ähnlich argumentieren auch die Anbieter von Mod-Chips, sie haben damit zumindest nach deutschem Recht bisher wenig Erfolg. Wenn also der Fall nach deutschem Recht zu entscheiden wäre, spricht viel dafür, dass der Hack gegen § 95 a und/oder § 69 f UrhG verstößt.
UPDATE: Die Entscheidung wurde nach einem Bericht von Gamesindustry.biz auf unbestimmte Zeit vertagt, weil die Frage der Zuständigkeit des Gerichts offen ist. Sony hatte ein Gericht in Kalifornien angerufen: Weil Hacker George Hotz PayPal-Nutzer sei und PayPal seinen Sitz in Kaliformien hat - das klingt auch arg konstruiert. Interessanter vielleicht das zweite Argument von Sony, dass in den Nutzungsbedingungen des PSN Kalifornien als Gerichtsstand vorgesehen ist. Nach amerikanischem Recht kann man in Nutzungsbedingungen so allerlei vereinbaren, was nach deutschem Recht unzulässig wäre. Indes, gerade um die Gerichtsstandsklausel bzw. Schiedsklausel hatte man in dem bekannten Fall Bragg vs. Linden Lab auch gestritten, und in dem Fall hat das angerufene Gericht die Klausel von Linden Lab für einen unangemessene Benachteiligung der Nutzer gehalten.
UPDATE 2: Hier der Link zu einem Radiointerview von Fritz! RBB mit dem Autor dieses Blogs.
UPDATE 3: Die von Sony beantragte einstweilige Verfügung wurde nun erlassen.
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