Archiv für: August 2011, 25
Kostenfallen im Internet: Von Kunden- und Wählerbetrug
Verträge, das lernt der angehende Jurastudent im ersten Semester, kommen nur dann wirksam zustande, wenn zwei "auf den Vertragsschluss gerichtete, sich deckende Willenserklärungen" vorliegen. Die Parteien müssen sich auf die wesentlichen Inhalte des Vertrages einigen, zu denen jedenfalls der Preis gehört.
Die Bundesregierung meint nun, dass die Willenserklärung eines Verbrauchers künftig die Form eines Buttons haben muss. Das ist nicht intelligenter, als es klingt.


