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Kopieren geht über Programmieren: Von Samsung bis Zynga
Nicht nur bei Dissertationen gibt es Plagiate, sondern auch bei Computerspielen. Der Fachpresse geht der Ausdruck dafür ganz leicht von den Lippen: Clone. So, als sei es das normalste und legalste der Welt.
Das ist es nicht, und der Fall Samsung vs. Zynga zeigt, dass Rechteinhaber durchaus einiges mehr tun können, um sich zu schützen, als das, was gemeinhin bekannt ist.
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Lange Zeit gab es allerdings wenige Streitfälle zu dem Thema. Oder zumindest wenige, die bekannt geworden wären. Die berühmte Ausnahme von der Regel ist Great Giana Sisters, das verblüffend nah dran war an Super Mario Bros. und - vielleicht weniger verblüffend - dann auch schnell vom Markt genommen wurde.
Ansonsten wurde mehr oder weniger frech kopiert und, so schien es zumindest, wenig passierte. Jüngst wurde dann der Fall Zynga vs. Vostu bekannt, und tatsächlich gab es einige weitere Fälle, die aber mehr oder weniger hinter den Kulissen statt fanden.
Dass das Thema "Copycats" plötzlich aktuell wird, dürfte auch daran liegen, dass gerade bei Apps und Browserspielen die Entwicklungszyklen kurz sind. Es kann also sein, dass ein schnell kopierender Konkurrent seinen Clone groß macht, bevor das Original überhaupt bekannt ist. Das ist misslich, weil es den Schutz des Originals zumindest nach Wettbewerbsrecht stark einschränkt, dazu aber sogleich.
Denn vor den wettbewerblichen Schutz haben die Götter der Dogmatik den sog. Sonderrechtsschutz gestellt.
Beim Thema Sonderrechtsschutz fällt den meisten Juristen in Bezug auf Computerspiele zunächst das Urheberrecht ein. Dieses schützt Werke. Dazu gehören in der Regel Grafiken, Musikstücke und Computerprogramme, aber nur in der konkreten Ausgestaltung. Wenn also ein Computerprogramm dieselben Funktionen hat, aber neu und anders programmiert ist, ist es nicht geschützt. Schlimmer noch, zumindest aus Sicht der Entwickler von Browsergames und Social Games: HTML-Code lassen deutsche Gerichte (zumindest in der Regel) nicht als Computerprogramm durchgehen. Ob und wieweit die eigentlichen Spielfunktionen, quasi das Konzept, urheberrechtlich geschützt sind, gehört zu den vertracktesten Fragen in diesem Zusammenhang.
Wer seine Produkte umfassender schützen möchte, kann aber durchaus noch deutlich weiter gehen. Apple zeigt es gerade in dem Prozess gegen Samsung-Tablets, denn die Kalifornier haben sich ein Geschmacksmuster eintragen lassen. Damit können auch ästhetische Gestaltungen geschützt werden. Ähnlich clever ist Sony, die sich die typischen Tasten der playstation-Gamepads als Marke schützen haben lassen und so - unter anderem - gegen Fernost-Importe vorgehen können. Die meisten Spielehersteller sind aber von einer so ausgefeilten Schutzstrategie noch (weit) entfernt. Der Vollständigkeit halber: Auch wenn in Deutschland der Grundsatz gilt, dass Software nicht patentfähig ist, kann sich bei Innovationen ein zweiter Blick lohnen - entweder in die USA, oder in Richtung österreichisches Gebrauchsmuster... abgesehen davon kann eine aus Hard- und Software bestehende Erfindung auch in Deutschland patentierbar sein. (Und ein Patent hat den Vorteil, dass es die technische Lehre - also die Art, wie ein Problem gelöst wird - schützt, d.h. im Gegensatz zum Urheberrecht nicht nur die konkrete Umsetzung.)
Wenn der Sonderrechtsschutz nichts hilft, bleibt noch die Hoffnung, dass eine dreiste Kopie wenigstens wettbewerbswidrig ist, beispielsweise weil es sich um eine "sklavische Nachahmung" oder eine "vermeidbare Herkunftstäuschung" handelt. Da die Nachahmung aber nach deutschem Recht nicht generell verboten ist (man rdet sogar vom "Grundsatz der Nachahmungsfreiheit"), ist eine Kopie nur dann unzulässig, wenn "besondere unlauterkeitsbegründende Umstände" hinzu kommen. In diesem Rahmen nehmen die Gerichte eine Gesamtabwägung vor - dabei spielt eine Rolle, wie bekannt das Original war, oder auch, wie neuartig. In der Fachsprache: wie ausgeprägt seine wettbewerbliche Eigenart. Übersetzt bedeutet das: Wenn ein Richter einen Clone wirklich frech findet, wird er meist auch eine Möglichkeit finden, ihn zu unterbinden.
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