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LG Berlin entscheidet gegen Facebook in Datenschutz-Streit
Mit Urteil vom 6. März 2012 (Az: 16 O 551/10) hat das Landgericht einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Facebook statt gegeben. Auf die Entscheidungsgründe darf man freilich gespannt sein, denn was die Pressestelle des Landgerichts schreibt, lässt zumindest aufhorchen:
"Keine Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers, kein unzureichender Hinweis bei der Registrierung eines neuen Facebook-Nutzers auf den Import von E-Mail-Adressen sowie Vertragsklauseln u.a. zur Nutzung von IP-Inhalten, Werbung und den „Facebook-Datenschutzrichtlinien“ unwirksam: Auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hat das Landgericht Berlin heute der Facebook Ireland Limited die Versendung entsprechender Anfragen an Dritte und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung sowie die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln untersagt.
Nach Auffassung des Landgerichts sind die entsprechende Werbepraxis von Facebook und die verwendeten Klauseln mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vereinbar."
Interessant ist dabei v.a. der erste Punkt, nachdem bei Freundschaftseinladungen der kontaktierte (!) Verbraucher vorher gefragt werden müsste. Wenn dem so wäre, dann müssten auch viele andere Dienste umgestellt werden.
Eventuell geht es aber um etwas anderes. Zumindest nach der Darstellung auf Spiegel Online und der Klägerin geht es um die Übernahme der Adressbuchdaten: Das Gericht habe kritisiert, dass Facebook mit dem sogenannten Freundefinder seine Nutzer dazu verleite, die kompletten Adressbücher ihrer E-Mail-Konten in das Netzwerk zu kopieren, ohne ausreichend über die Folgen zu informieren. Alle Namen und E-Mail-Adressen in den Adressbüchern würden damit in Facebooks Datenbanken aufgenommen - auch von Personen, die selbst nicht Mitglied bei Facebook seien.
Nun hat Facebook in der Tat eine gewisse Datensammelwut, aber dass es gerade Sinn der Einladungsfunktion ist, Freunde einzuladen, die bisher nicht auf Facebook sind, lag für mich immer auf der Hand. Auf einem anderen Blatt steht freilich, wie mit den Daten im Übrigen umzugehen ist, das heißt vor allem: Widerspruchsmöglichkeit, Löschung... Hier hat Facebook sicher manchmal einen zu lockeren Umgang. Was mich aber gelegentlich an der Diskussion stört: Verbraucherschützer mahnen "Verbraucher haben Rechte". Aber: Habe ich nicht als Verbraucher auch ein Recht auf Usability, auf einfache und verständliche Webseiten? Das scheint mir manchmal bei der Diskussion auf der Strecke zu bleiben.
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