Kategorie: Gerichtsverfahren
Marken in AdWords: legal, illegal...? (UPDATE inside)
Ob die Verwendung von fremden Marken als Keyword bei Google AdWords und sonstigem Keyword-Advertising zulässig ist, beschäftigt die Gerichte seit einiger Zeit. Der Gerichtshof der Europäischen Union hält die Verwendung (nur) dann für unzulässig, wenn für den Benutzer nicht eindeutig erkennbar ist, von welchem Unternehmen die Anzeige stammt. Das zu entscheiden sei aber Sache der nationalen Gerichte. Die Unsicherheit wird also noch eine Weile andauern... Im Zweifel ist bei der Verwendung von fremden Marken nach wie vor Vorsicht geboten.
Update 4. Mai 2010: Wir haben kürzlich für einen Mandanten eine einstweilige Verfügung erwirkt, durch die einem Wettbewerber verboten wurde, die Marke unseres Mandanten in AdWords zu verwenden. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, bei Google eine Markensperre einrichten zu lassen, um die Verwendung der eigenen Marke zu unterbinden. Gerichtsverfahren sind also vor allem dann notwendig, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, weil die Markensperre vergessen wurde (oder nicht für alle Vertipper eingerichtet war) oder von dem Werbetreibenden umgangen worden ist.
Weiteres Gerichtsverfahren gegen Item-Seller
Der Social Games Develper Playfish hat nach Medienberichten in San Antonio ein Verfahren gegen illegales Item-Selling angestrengt. Die Begründung reicht - ähnlich wie bei dem von uns geführten Verfahren gegen einen Anbieter von Cheat-Bots - von Markenrecht über Wettbewerbsrecht und umfasst insbesondere auch eine Verleitung zum Vertragsbruch.
LG Hamburg: Bots in Online-Spielen sind illegal
Bots sind ein stetes Übel in Online-Spielen, weil faire Spieler benachteiligt werden. Gerichtsentscheidungen gibt es aber noch fast keine. Vor dem LG Hamburg haben wir nun am 9. Juli 2009 einen Beschluss erwirkt, der klarstellt: Bots sind illegal. Das Gericht stützt seine Entscheidung auf eine Rufausbeutung im Sinne des Einschiebens in eine fremde Serie und ein Verleiten zum Vertragsbruch, zudem - wegen der konkreten Gestaltung des Bots und seiner Bewerbung - auch auf Markenrecht und Urheberrecht.
Die Entscheidung stößt auch in den Medien auf Interesse.
Haltet den (virtuellen) Dieb
Ein Spieler von Metin2 hat angeblich am 27. Januar 2009 festgestellt, dass sein Charakter plötzlich alles Ausrüstungsgegenstände verloren hatte und die Bochumer Polizei eingeschaltet. Soweit bekannt, ist es das erste mal in Deutschland, dass ein solcher Fall von der Polizei aufgegriffen wird. Bisher wurde auf Podiumsdiskussionen, in Foren und Web-Artikeln zu derartigen Fragen viel Blödsinn geschrieben, erfrischend kenntnisreich ist der Beitrag auf Spiegel Online zu dem aktuellen Vorgang. Dagegen ist das ENISA-Positionspapier vom November 2008 zwar von Seiten der Spieleentwickler hochkarätig besetzt, juristisch aber eher dünn.
Interessant an dem vorliegenden Fall aus Bochum wird sein, ob wirklich der Account des Spielers gehackt wurde - oder ob dieser unvorsichtig mit seinem Passwort umging. Dass es dabei um einen sehr wertvollen Account ging und die Polizei ermittelt, zeigt aber, dass - wie bei der fortschreitenden Kommerzialisierung nicht anders zu erwarten - Rechtsstreitigkeiten auf die Betreiber von MMOGs zukommen werden. Und wenn sich der Übeltäter nicht fassen lässt, stellt sich schnell die Folgefrage, ob wohl der Betreiber des Spiels auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.
Bleibt die Frage, ob sich die Bochumer Polizeit mit Ihrer Pressemeldung einen Gefallen getan hat. Betreiber von Online-Spielen können ein Lied davon singen, wie sehr Kundenbeschwerden um Kleinstbeträge die Hotline belasten können. Wenn nun bei der Polizei wegen jedem in World of Warcraft (angeblich) geklauten Goldstück das Telefon klingelt, werden die Beamten die Meldung noch bitter bereuen.
Nintendo verschärft Kampf gegen Raubkopien
Die sog. Backup-Devices, die es erlauben, Nintendo DS-Software zu kopieren, sind Nintendo schon lange ein Dorn im Auge. In den letzten Wochen wurde der Kampf offenbar verschärft, beispielsweise hat ndstt.de den Verkauf dieser Geräte kürzlich eingestellt. In einigen Online-Shops sind sie nach wie vor erhältlich. Juristisch ist die Frage, ob die Nintendo-Module im Sinne des Urheberrechte technisch gegen Vervielfältigung geschützt sind, durchaus interessant.
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