Kategorie: Online-Games
Kostenfallen im Internet: Von Kunden- und Wählerbetrug
Verträge, das lernt der angehende Jurastudent im ersten Semester, kommen nur dann wirksam zustande, wenn zwei "auf den Vertragsschluss gerichtete, sich deckende Willenserklärungen" vorliegen. Die Parteien müssen sich auf die wesentlichen Inhalte des Vertrages einigen, zu denen jedenfalls der Preis gehört.
Die Bundesregierung meint nun, dass die Willenserklärung eines Verbrauchers künftig die Form eines Buttons haben muss. Das ist nicht intelligenter, als es klingt.
Facebook-Credits, Kartellrecht und Bankenrecht
Viele hatten es geahnt, Facebook macht es wahr und schreibt Facebook-Credits als Währung vor. Anbieter von Apps müssen diese künftig akzeptieren (dürfen aber auch andere Zahlungsmöglichkeiten zulassen). 30 % der Umsätze bleiben bei Facebook. Regelmäßige Leser dieses Blogs haben mitbekommen, dass mich schon eine Weile umtreibt, wo die kartellrechtlichen Grenzen für Facebook liegen - und wieder klingelt hier das Stichwort "Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung"; in Vorschriften übersetzt beudetet dies Art. 102 AEUV bzw. § 19 GWB. Allerdings ist eben noch nicht erwiesen, dass Facebook marktbeherrschend ist - dafür müsste man entweder anerkennen, dass Soziale Netzwerke ein eigener Markt sind oder dass Spiele für Facebook ein eigener Markt sind, weil die Betreiber nicht einfach wechseln können, ohne ihre Nutzerbasis zu verlieren. Facebook freilich dürfte sich ermuntert fühlen, da auch eBay weiterhin eine PayPal-Pflicht verordnen darf. Ganz gleich liegen die Fälle natürlich nicht, da für kommerzielle Verkäufer evtl. mehr Ausweichmöglichkeiten gegenüber eBay bestehen als für die Betreiber von Facebook-Spielen, besonders nach deren Launch. Zudem kann man sich fragen, ob die Facebook-Credits nicht ein Zahlungssystem sind, das der Bankaufsicht unterliegt. Das gründlich misslungene Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und seine europarechtliche Grundlage werfen dazu bekanntlich mehr Fragen auf, als sie Antworten geben.
USK stellt System für Online-Jugendschutz vor
Nachdem zum 1.1.2011 der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft tritt, stellt nun - nach Abschluss des Probelaufs - die USK ihr entsprechendes Klassifizierungssystem vor. Durch die Neuregelung wird es eine Vielzahl von Klassifizierungsmöglichkeiten geben. Spieleanbieter können daher im Bereich der Telemedien (Onlinespiele und Apps) beispielsweise auch zur fsm gehen.
Datenschutz / Workshop und Schlagzeilen
Das Thema Datenschutz wird zunehmend heißer. Laut Pressemeldung einer amerikanischen Kanzlei wurde eine Sammelklage (class action) gegen den Social-Games-Anbieter Zynga wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht eingereicht. Schon zuvor gab es unschöne Schlagzeilen auf dem Wall Street Journal. Dabei geht es u.a. darum, inwieweit es sich bei den Facebook-IDs um personenbezogene Daten handelt und wie diese genutzt werden dürfen.
Deshalb an dieser Stelle ein Hinweis auf einen bei uns in der Kanzlei stattfindenden Workshop, zu dem wir Henry Krasemann (Mitautor der Studie DOS - Datenschutz in Online-Spielen) begrüßen. Zudem informiert meine Kollegin Petra Ostmann über Arbeitnehmerdatenschutz - dabei geht es u.a. auch darum, inwieweit Unternehmen auf Mail-Accounts ihrer Mitarbeiter zugreifen dürfen.
Mehr Informationen gibt es hier.
Datenschutz in Online-Spielen
Ein hübsches Wortspiel für ein wenig hübsches Thema: "DOS - Datenschutz in Online-Spielen" nennt sich eine Studie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) im Auftrag des Bundesministreriums für Bildung und Forschung. Allein der Leitfaden dazu umfasst 54 Seiten, der ausführliche Report ist dreimal so lang.
In der Pressemeldung dazu stellt das ULD fest, dass bei den Anbietern von Online-Spielen erhebliche Defizite herrschen. Immerhin gibt man sich im Ton gemäßigt: Der Projektleiter von DOS im ULD, Henry Krasemann (der sich nebenbei auch schon mit Rechtsfragen von virtuellen Gegenständen befasst hat), meint „Als wir vor drei Jahren begannen, wurden wir wegen des vermeintlich exotischen Themas von vielen Seiten belächelt. Inzwischen erhalten wir regelmäßig Anfragen und Beschwerden zu Verletzungen von Datenschutzrechten beim Betrieb von Online-Spielen. Uns geht es nicht um das Hinterherhecheln bei Skandalen, sondern vorrangig um die konstruktive Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Firmen. Bei vielen deutschen Unternehmen ist die Bereitschaft zu datenschutzgerechtem Vorgehen erkennbar.“
Eins dürfte trotzdem sicher sein: Die Studie wird das Thema Datenschutz bei Online-Spielen stärker ins Rampenlicht rücken. "Augen zu und speichern" wird künftig also immer weniger funktionieren.
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