Kategorie: Urheberrecht
Kopieren geht über Programmieren: Von Samsung bis Zynga
Nicht nur bei Dissertationen gibt es Plagiate, sondern auch bei Computerspielen. Der Fachpresse geht der Ausdruck dafür ganz leicht von den Lippen: Clone. So, als sei es das normalste und legalste der Welt.
Das ist es nicht, und der Fall Samsung vs. Zynga zeigt, dass Rechteinhaber durchaus einiges mehr tun können, um sich zu schützen, als das, was gemeinhin bekannt ist.
Unerlaubte Clones im App Store
Die kurzen Entwicklungszeiten von iPhone-Games dürften ein wichtiger Grund dafür sein, dass gerade in diesem Bereich viele "me too"-Produkte erscheinen. In den letzten zwei Wochen wurden davon einige aufgrund von Beschwerden der Entwickler des jeweiligen "Vorbildes" entfernt. Juristisch ist die Grenze
Half Life 2 Entscheidung: Weiterverkaufsverbot zulässig - Konsequenzen für andere AGB-Regelungen?
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Half Life 2 liegt nun im Volltext vor. Sie hat weitreichende Bedeutung für jegliche Art von Software - die Ausführungen betreffen direkt zwar nur das streitgegenständliche Weiterverkaufsverbot, indirekt aber beispielsweise auch Goldselling...
Accountinhaber haftet für seine Freunde (und Feinde)
Typisches Problem bei Online-Spielen: Wenn mit dem Acclount Schindluder getrieben wird, will's der Accountinhaber nicht gewesen sein. Unter anderem deshalb sehen viele AGBs bei Online-Spielen vor, dass der Accountinhaber für Handlungen Dritter verantwortlich, die seinen Account nutzen. Inwieweit dies zulässig ist, war bihser umstritten. Weitgehend Klärung bringt wieder einmal eine BGH-Entscheidung zu eBay. Danach ist der Accountinhaber zumindest dann verantwortlich, wenn er die Zugangsdaten nicht sicher genug verwahrt.
Nintendo verschärft Kampf gegen Raubkopien
Die sog. Backup-Devices, die es erlauben, Nintendo DS-Software zu kopieren, sind Nintendo schon lange ein Dorn im Auge. In den letzten Wochen wurde der Kampf offenbar verschärft, beispielsweise hat ndstt.de den Verkauf dieser Geräte kürzlich eingestellt. In einigen Online-Shops sind sie nach wie vor erhältlich. Juristisch ist die Frage, ob die Nintendo-Module im Sinne des Urheberrechte technisch gegen Vervielfältigung geschützt sind, durchaus interessant.
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