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		<title>GameLawBlog.de</title>
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				<item>
			<title>Half Life 2 Entscheidung: Weiterverkaufsverbot zul&#228;ssig - Konsequenzen f&#252;r andere AGB-Regelungen?</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2010/08/06/half-life-2-entscheidung-weiterverkaufsv</link>
			<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 08:19:34 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="main">Entscheidungen</category>
<category domain="alt">Urheberrecht</category>
<category domain="alt">AGBs (EULAs)</category>			<guid isPermaLink="false">111@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Half Life 2 liegt nun im &lt;a href=&quot;http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=en&amp;amp;Datum=Aktuell&amp;amp;Sort=12288&amp;amp;nr=52877&amp;amp;pos=4&amp;amp;anz=634&quot;&gt;Volltext&lt;/a&gt; vor. Sie hat weitreichende Bedeutung f&amp;#252;r jegliche Art von Software - die Ausf&amp;#252;hrungen betreffen direkt zwar nur das streitgegenst&amp;#228;ndliche Weiterverkaufsverbot, indirekt aber beispielsweise auch Goldselling...&lt;/p&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2010/08/06/half-life-2-entscheidung-weiterverkaufsv#more111&quot;&gt;Mehr... &amp;raquo;&lt;/a&gt;&lt;div class=&quot;item_footer&quot;&gt;&lt;p&gt;&lt;small&gt;Powered by &lt;a href=&quot;http://b2evolution.net/&quot;&gt;b2evolution&lt;/a&gt;.&lt;/small&gt;&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Half Life 2 liegt nun im <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=52877&amp;pos=4&amp;anz=634">Volltext</a> vor. Sie hat weitreichende Bedeutung f&#252;r jegliche Art von Software - die Ausf&#252;hrungen betreffen direkt zwar nur das streitgegenst&#228;ndliche Weiterverkaufsverbot, indirekt aber beispielsweise auch Goldselling...</p>
<a href="http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2010/08/06/half-life-2-entscheidung-weiterverkaufsv#more111">Mehr... &raquo;</a><div class="item_footer"><p><small>Powered by <a href="http://b2evolution.net/">b2evolution</a>.</small></p></div>]]></content:encoded>
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		</item>
				<item>
			<title>Pflichtangaben f&#252;r Apps</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2010/08/06/pflichtangaben-fuer-apps</link>
			<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 07:55:39 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="main">Entscheidungen</category>			<guid isPermaLink="false">110@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;Angebote, die (auch) auf iPhone und iPad abrufbar sind, m&amp;#252;ssen so programmiert sein, dass auch dort alle Pflichtangaben - insbesondere Anbieterkennzeichnung (Impressum), Widerrufsrecht und Preisangaben - abrufbar sind, hat das OLG Hamm mit Urteil vom 20.5.2010 entschieden. Ob der Anbieter das wusste, spielt keine Rolle. Konsequenz: Wer eine Webseite betreibt, ist praktisch gezwungen, sie f&amp;#252;r iPhone und iPad zu optimieren. Etwas weiter gedacht gilt das f&amp;#252;r alle mobilen Endger&amp;#228;te. Anbieter von Webseiten k&amp;#246;nnen also bald ein kleines Technikmuseum er&amp;#246;ffnen.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2207&quot;&gt;Hier&lt;/a&gt; geht es zu dem Urteil.&lt;/p&gt;
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            title : 'Pflichtangaben f&amp;#252;r Apps',
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Angebote, die (auch) auf iPhone und iPad abrufbar sind, m&#252;ssen so programmiert sein, dass auch dort alle Pflichtangaben - insbesondere Anbieterkennzeichnung (Impressum), Widerrufsrecht und Preisangaben - abrufbar sind, hat das OLG Hamm mit Urteil vom 20.5.2010 entschieden. Ob der Anbieter das wusste, spielt keine Rolle. Konsequenz: Wer eine Webseite betreibt, ist praktisch gezwungen, sie f&#252;r iPhone und iPad zu optimieren. Etwas weiter gedacht gilt das f&#252;r alle mobilen Endger&#228;te. Anbieter von Webseiten k&#246;nnen also bald ein kleines Technikmuseum er&#246;ffnen.</p>

<p><a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2207">Hier</a> geht es zu dem Urteil.</p>
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            title : 'Pflichtangaben f&#252;r Apps',
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		</item>
				<item>
			<title>Kartellverfahren gegen Apple - Konsequenzen f&#252;r Facebook?</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2010/08/06/kartellverfahren-gegen-apple-konsequenze</link>
			<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 07:47:10 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="alt">Online-Games</category>
<category domain="main">Kartellrecht</category>			<guid isPermaLink="false">109@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;In einem &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/ct/artikel/App-Beherrschung-1046947.html&quot;&gt;c't-Artikel&lt;/a&gt; habe ich die aktuellen Vorw&amp;#252;rfe des Kartellversto&amp;#223;es durch Apple und etwaige Konsequenzen f&amp;#252;r Facebook analyisiert. Der Beitrag geht allgemein um Apps - und gilt damit auch f&amp;#252;r Games f&amp;#252;r iPhone, iPad und Facebook.&lt;/p&gt;
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            title : 'Kartellverfahren gegen Apple - Konsequenzen f&amp;#252;r Facebook?',
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			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem <a href="http://www.heise.de/ct/artikel/App-Beherrschung-1046947.html">c't-Artikel</a> habe ich die aktuellen Vorw&#252;rfe des Kartellversto&#223;es durch Apple und etwaige Konsequenzen f&#252;r Facebook analyisiert. Der Beitrag geht allgemein um Apps - und gilt damit auch f&#252;r Games f&#252;r iPhone, iPad und Facebook.</p>
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            title : 'Kartellverfahren gegen Apple - Konsequenzen f&#252;r Facebook?',
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		</item>
				<item>
			<title>Pieks!</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2010/07/21/pieks</link>
			<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 15:38:02 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="main">Off topic</category>			<guid isPermaLink="false">108@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;Nachdem dieser Blog mal wieder seit einiger Zeit vor sich hin ged&amp;#246;st hat, m&amp;#246;gen manche Leser als er jetzt ein paar Tage offline war schon gedacht haben, dass er nun ganz deaktiviert ist. Beileibe nicht - hier hat mir mein Hoster einen Streich gespielt. Der Blog ist zur&amp;#252;ck und ich habe ihm bei dieser Gelegenheit auch ein Share-it-Plug-in verpasst, damit meine Blog-Eintr&amp;#228;ge k&amp;#252;nftig auch ihren Weg auf Facebook &amp;amp; Co. finden. Was mich geistig vollends ins Off-topic abdriften l&amp;#228;sst: Die Praxis meiner bisherigen Haus&amp;#228;rzin wurde von einer Kollegin &amp;#252;bernommen. Nun sei meiner bisherigen Haus&amp;#228;rztin ja durchaus geg&amp;#246;nnt, dass sie k&amp;#252;nftig in den Bergen einen auf Land&amp;#228;rztin macht. Nur, wie kann es sein, dass nun ihre Nachfolgerin - ohne mein Einverst&amp;#228;ndnis - meine ganze Krankenakte bekommt? Das finde ich jedenfalls nicht weniger bedenklich als Google Analytics. Aber gesunder (sic!) Menschenverstand ist beim Thema Datenschutz sowieso die falsche Herangehensweise.&lt;/p&gt;
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            title : 'Pieks!',
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem dieser Blog mal wieder seit einiger Zeit vor sich hin ged&#246;st hat, m&#246;gen manche Leser als er jetzt ein paar Tage offline war schon gedacht haben, dass er nun ganz deaktiviert ist. Beileibe nicht - hier hat mir mein Hoster einen Streich gespielt. Der Blog ist zur&#252;ck und ich habe ihm bei dieser Gelegenheit auch ein Share-it-Plug-in verpasst, damit meine Blog-Eintr&#228;ge k&#252;nftig auch ihren Weg auf Facebook &amp; Co. finden. Was mich geistig vollends ins Off-topic abdriften l&#228;sst: Die Praxis meiner bisherigen Haus&#228;rzin wurde von einer Kollegin &#252;bernommen. Nun sei meiner bisherigen Haus&#228;rztin ja durchaus geg&#246;nnt, dass sie k&#252;nftig in den Bergen einen auf Land&#228;rztin macht. Nur, wie kann es sein, dass nun ihre Nachfolgerin - ohne mein Einverst&#228;ndnis - meine ganze Krankenakte bekommt? Das finde ich jedenfalls nicht weniger bedenklich als Google Analytics. Aber gesunder (sic!) Menschenverstand ist beim Thema Datenschutz sowieso die falsche Herangehensweise.</p>
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            title : 'Pieks!',
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		</item>
				<item>
			<title>Doch pr&#252;fe, wer sich ewig bindet...</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2010/05/10/doch-pruefe-wer-sich-ewig-bindet</link>
			<pubDate>Mon, 10 May 2010 00:22:20 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="main">News</category>			<guid isPermaLink="false">104@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;Playstation-3-Spieler d&amp;#252;rfen sich freuen, denn k&amp;#252;nftig will Bungie offenbar nichts mehr von X-Box-Exklusivit&amp;#228;t wissen. Bindet sich aber daf&amp;#252;r 10 Jahre exklusiv an Activision Blizzard. Das ist fast so lang wie die Haltbarkeit einer durchschnittlichen deutschen Ehe, und viel l&amp;#228;nger als die 5 Jahre, die im Wettbewerbsrecht meist als Faustformel f&amp;#252;r gerade noch zul&amp;#228;ssige Exklusivit&amp;#228;tsbindungen gehandelt wird. Diese f&amp;#252;nf Jahre kommen - f&amp;#252;r das europ&amp;#228;ische Kartellrecht - aus Art. 5 der Vertikal-GVO. Die tats&amp;#228;chlich zu pr&amp;#252;fenden Rechtsfragen sind zwar ein bisschen komplexer - es kommt u.a. auf die Sp&amp;#252;rbarkeit der Wettbewerbsbeschr&amp;#228;nkung an, die in der Exklusivit&amp;#228;t liegt, auf die Anwendbarkeit der Vertikal-GVO, die Marktanteile der Parteien und so weiter - aber trotzdem: Es liegt nahe, dass das Thema sp&amp;#228;testens dann ausgemottet wird, wenn sich eine der Parteien vor Ablauf der 10 Jahre scheiden lassen will. Und dann meint, dass eine so lange Bindung ja von vornherein unzul&amp;#228;ssig war.&lt;/p&gt;
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            title : 'Doch pr&amp;#252;fe, wer sich ewig bindet...',
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Playstation-3-Spieler d&#252;rfen sich freuen, denn k&#252;nftig will Bungie offenbar nichts mehr von X-Box-Exklusivit&#228;t wissen. Bindet sich aber daf&#252;r 10 Jahre exklusiv an Activision Blizzard. Das ist fast so lang wie die Haltbarkeit einer durchschnittlichen deutschen Ehe, und viel l&#228;nger als die 5 Jahre, die im Wettbewerbsrecht meist als Faustformel f&#252;r gerade noch zul&#228;ssige Exklusivit&#228;tsbindungen gehandelt wird. Diese f&#252;nf Jahre kommen - f&#252;r das europ&#228;ische Kartellrecht - aus Art. 5 der Vertikal-GVO. Die tats&#228;chlich zu pr&#252;fenden Rechtsfragen sind zwar ein bisschen komplexer - es kommt u.a. auf die Sp&#252;rbarkeit der Wettbewerbsbeschr&#228;nkung an, die in der Exklusivit&#228;t liegt, auf die Anwendbarkeit der Vertikal-GVO, die Marktanteile der Parteien und so weiter - aber trotzdem: Es liegt nahe, dass das Thema sp&#228;testens dann ausgemottet wird, wenn sich eine der Parteien vor Ablauf der 10 Jahre scheiden lassen will. Und dann meint, dass eine so lange Bindung ja von vornherein unzul&#228;ssig war.</p>
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		</item>
				<item>
			<title>Rechtsfragen von Social Games</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2010/05/10/rechtsfragen-von-social-games</link>
			<pubDate>Mon, 10 May 2010 00:05:29 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="main">News</category>
<category domain="alt">Online-Games</category>
<category domain="alt">Datenschutzhinweise</category>			<guid isPermaLink="false">103@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;&quot;Social Games: The Re-Appearance of the Gatekeeper&quot; war der Vortrag, den ich vorgestern zusammen mit dem holl&amp;#228;ndischen Anwalt Olivier Oosterbaan auf der GDC Canada gehalten habe. Die Tageszeitung Vanouver Sun war davon offenbar so schockiert, dass sie einen &lt;a href=&quot;http://www.vancouversun.com/business/Social+network+games+face+legal+minefield/3002274/story.html&quot;&gt;Bericht&lt;/a&gt; dazu geschrieben hat. &lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Der eigentliche Schwerpunkt unseres Vortrags wurde dabei freilich &amp;#252;bergangen: Er lag auf der enormen Abh&amp;#228;ngigkeit der Spieleanbieter von Facebook. Wegen den sich quasi in Echtzeit &amp;#228;ndernden Rahmenbedingungen, weil Facebook sowohl die Plattform als auch die diversen Policys st&amp;#228;ndig und meist unangek&amp;#252;ndigt &amp;#228;ndert. Weil die Nutzerdaten grds. bei Facebook liegen und der Spielebetreiber sie nicht dauerhaft nutzen darf (wenn er sie nicht selbst erhebt). Und auf den daraus folgenden kartell- und datenschutzrechtlichen Fragen (Facebook verlangt von den Spieleanbietern, dass sie datenschutzbestimmungen vorhalten). Diese sind, zugegeben, etwas komplexer als die in dem Artikel angesprochenen Themen.&lt;/p&gt;
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            title : 'Rechtsfragen von Social Games',
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			<content:encoded><![CDATA[<p>"Social Games: The Re-Appearance of the Gatekeeper" war der Vortrag, den ich vorgestern zusammen mit dem holl&#228;ndischen Anwalt Olivier Oosterbaan auf der GDC Canada gehalten habe. Die Tageszeitung Vanouver Sun war davon offenbar so schockiert, dass sie einen <a href="http://www.vancouversun.com/business/Social+network+games+face+legal+minefield/3002274/story.html">Bericht</a> dazu geschrieben hat. </p>

<p>Der eigentliche Schwerpunkt unseres Vortrags wurde dabei freilich &#252;bergangen: Er lag auf der enormen Abh&#228;ngigkeit der Spieleanbieter von Facebook. Wegen den sich quasi in Echtzeit &#228;ndernden Rahmenbedingungen, weil Facebook sowohl die Plattform als auch die diversen Policys st&#228;ndig und meist unangek&#252;ndigt &#228;ndert. Weil die Nutzerdaten grds. bei Facebook liegen und der Spielebetreiber sie nicht dauerhaft nutzen darf (wenn er sie nicht selbst erhebt). Und auf den daraus folgenden kartell- und datenschutzrechtlichen Fragen (Facebook verlangt von den Spieleanbietern, dass sie datenschutzbestimmungen vorhalten). Diese sind, zugegeben, etwas komplexer als die in dem Artikel angesprochenen Themen.</p>
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            title : 'Rechtsfragen von Social Games',
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		</item>
				<item>
			<title>Marktmachtmissbrauch, die zweite</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2010/05/10/marktmachtmissbrauch-die-zweite</link>
			<pubDate>Sun, 09 May 2010 22:14:29 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="alt">News</category>
<category domain="main">Online-Games</category>			<guid isPermaLink="false">102@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;Das passt ja: W&amp;#228;hrend ich einen Vortrag zum Thema &quot;Rechtsfragen von Social Games&quot; auf der GDC Canada halte, bei dem ein Schwerpunkt ein m&amp;#246;glicher Marktmachtmissbrauch von Facebook ist, liefert &lt;a href=&quot;http://techcrunch.com/2010/05/07/zynga-gunning-up-and-lawyering-up-for-war-against-facebook-with-zynga-live/&quot;&gt;Techcrunch die passende Meldung dazu.&lt;/a&gt; Zynga und Facebook sollen im Streit liegen, weil Facebook seine Muskeln ein bisschen zu sehr spielen l&amp;#228;sst: Facebook-Credits als einziges Zahlungsmittel? Das erinnert verflixt an ein (inzwischen eingestelltes) Verfahren des Bundeskartellamts gegen eBay wegen einer PayPal-Pflicht. Drohungen, Zynga von der Plattform zu werfen, wenn Zynga nicht brav ist? Das riecht nach &amp;#167; 20 GWB und Art. 102 TFEU...&lt;/p&gt;
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            title : 'Marktmachtmissbrauch, die zweite',
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Das passt ja: W&#228;hrend ich einen Vortrag zum Thema "Rechtsfragen von Social Games" auf der GDC Canada halte, bei dem ein Schwerpunkt ein m&#246;glicher Marktmachtmissbrauch von Facebook ist, liefert <a href="http://techcrunch.com/2010/05/07/zynga-gunning-up-and-lawyering-up-for-war-against-facebook-with-zynga-live/">Techcrunch die passende Meldung dazu.</a> Zynga und Facebook sollen im Streit liegen, weil Facebook seine Muskeln ein bisschen zu sehr spielen l&#228;sst: Facebook-Credits als einziges Zahlungsmittel? Das erinnert verflixt an ein (inzwischen eingestelltes) Verfahren des Bundeskartellamts gegen eBay wegen einer PayPal-Pflicht. Drohungen, Zynga von der Plattform zu werfen, wenn Zynga nicht brav ist? Das riecht nach &#167; 20 GWB und Art. 102 TFEU...</p>
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								<comments>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2010/05/10/marktmachtmissbrauch-die-zweite#comments</comments>
		</item>
				<item>
			<title>Apple's App Store und der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2010/05/04/apple-s-app-store-und-der-missbrauch-ein</link>
			<pubDate>Tue, 04 May 2010 19:57:21 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="main">News</category>
<category domain="alt">Entscheidungen</category>			<guid isPermaLink="false">101@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;Nach einem &lt;a href=&quot;http://www.nypost.com/p/news/business/an_antitrust_app_buvCWcJdjFoLD5vBSkguGO&quot;&gt;Bericht der New York Post&lt;/a&gt; droht Apple in den USA ein Kartellverfahren. Wie das Blatt berichtet, diskutieren das Department of Justice und die Federal Trade Commission momentan, wer den Fall &amp;#252;bernimmt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Hintergrund des Verfahrens soll eine &amp;#196;nderung der Gesch&amp;#228;ftsbedingungen f&amp;#252;r die Entwicklung der Apps durch Dritte sein (das sog. Developer License Agreement). Apple will Entwickler zur Nutzung der eigenen Tools zwingen, wodurch die Apps nur auf den Produkten von Apple laufen. Deshalb hat offenbar &lt;a href=&quot;http://www.wired.com/gadgetlab/2010/04/adobe-flash-iphone/&quot;&gt;beispielsweise Adobe den Flash-to-iPhone-Compiler eingestellt&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Meldung flatterte bei mir in einem passenden Moment in die Inbox, da ich gerade f&amp;#252;r die GDC Canada einen Vortrag &amp;#252;ber &lt;em&gt;Social Games&lt;/em&gt; ausarbeite, bei dem es ebenfalls um den Missbrauch von Marktmacht geht. Die Fragen bei Social Games und bei Apps sind im Wesentlichen dieselben: Entwickler sind ganz enorm abh&amp;#228;ngig von den Betreibern der Plattform - ob diese nun Apples iPhone/iPad oder Facebook hei&amp;#223;en.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Das Kartellrecht in den meisten Rechtsordnungen (beispielsweise USA, Europ&amp;#228;ische Union, Deutschland) verbieten den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Ein Missbrauch liegt dann beispielsweise vor, wenn Gesch&amp;#228;ftspartner ungleich behandelt werden, sofern es keinen rechtfertigenden Grund daf&amp;#252;r gibt (ein Beispiel w&amp;#228;re, wenn Facebook ohne driftigen Grund Apps sperrt). Ebenso ist es verboten, wenn ein Unternehmen Zutrittsschranken f&amp;#252;r einen nachgelagerten Markt errichtet (der aktuelle Apple-Fall: der nachgelagerte Markt w&amp;#228;re wohl der f&amp;#252;r Apps).&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Sowohl bei Apple als auch bei Facebook kann man dar&amp;#252;ber nachdenken, ob diese marktbeherrschend sind - wenn man davon ausgeht, dass Smartphones bzw. Social Networks einen eigenen Markt darstellen. Sogar bei einer solchen (engen) Marktdefinition werden die Marktanteile unter einem Drittel liegen, was nach deutschem Recht eher gegen eine Marktbeherrschung sprechen w&amp;#252;rde (nach europ&amp;#228;ischem Recht sind die grenzen weniger mathematisch). Noch enger w&amp;#252;rde es f&amp;#252;r diese Unternehmen, wenn man davon ausgehen w&amp;#252;rde, dass beispielsweise Apps f&amp;#252;r Facebook einen eigenen Markt darstellen - oder eben Apps f&amp;#252;r Apple. Dann w&amp;#228;ren diese Unternehmen dort marktbeherrschend. Ganz fernliegend ist dies nicht: Kartellbeh&amp;#246;rden haben beispielsweise entschieden, dass Ersatzteile f&amp;#252;r ein bestimmtes Produkt einen eigenen Markt darstellen k&amp;#246;nnen. Andererseits war das Bundeskartellamt k&amp;#252;rzlich gn&amp;#228;dig mit eBay und hat ein Verfahren eingestellt, bei dem es darum ging, ob der Zwang zur Verwendung von PayPal ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist. Begr&amp;#252;ndung: Es g&amp;#228;be keinen eigenen Markt f&amp;#252;r Online-Auktionen. Vielmehr seien Online-Auktionen Teil eines gr&amp;#246;&amp;#223;eren Marktes, der auch andere Online-H&amp;#228;ndler umfasse. Konsequenz. eBay sei damit auch kein marktbeherrschendes Unternehmen.&lt;/p&gt;
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem <a href="http://www.nypost.com/p/news/business/an_antitrust_app_buvCWcJdjFoLD5vBSkguGO">Bericht der New York Post</a> droht Apple in den USA ein Kartellverfahren. Wie das Blatt berichtet, diskutieren das Department of Justice und die Federal Trade Commission momentan, wer den Fall &#252;bernimmt.</p>

<p>Hintergrund des Verfahrens soll eine &#196;nderung der Gesch&#228;ftsbedingungen f&#252;r die Entwicklung der Apps durch Dritte sein (das sog. Developer License Agreement). Apple will Entwickler zur Nutzung der eigenen Tools zwingen, wodurch die Apps nur auf den Produkten von Apple laufen. Deshalb hat offenbar <a href="http://www.wired.com/gadgetlab/2010/04/adobe-flash-iphone/">beispielsweise Adobe den Flash-to-iPhone-Compiler eingestellt</a>.</p>

<p>Die Meldung flatterte bei mir in einem passenden Moment in die Inbox, da ich gerade f&#252;r die GDC Canada einen Vortrag &#252;ber <em>Social Games</em> ausarbeite, bei dem es ebenfalls um den Missbrauch von Marktmacht geht. Die Fragen bei Social Games und bei Apps sind im Wesentlichen dieselben: Entwickler sind ganz enorm abh&#228;ngig von den Betreibern der Plattform - ob diese nun Apples iPhone/iPad oder Facebook hei&#223;en.</p>

<p>Das Kartellrecht in den meisten Rechtsordnungen (beispielsweise USA, Europ&#228;ische Union, Deutschland) verbieten den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Ein Missbrauch liegt dann beispielsweise vor, wenn Gesch&#228;ftspartner ungleich behandelt werden, sofern es keinen rechtfertigenden Grund daf&#252;r gibt (ein Beispiel w&#228;re, wenn Facebook ohne driftigen Grund Apps sperrt). Ebenso ist es verboten, wenn ein Unternehmen Zutrittsschranken f&#252;r einen nachgelagerten Markt errichtet (der aktuelle Apple-Fall: der nachgelagerte Markt w&#228;re wohl der f&#252;r Apps).</p>

<p>Sowohl bei Apple als auch bei Facebook kann man dar&#252;ber nachdenken, ob diese marktbeherrschend sind - wenn man davon ausgeht, dass Smartphones bzw. Social Networks einen eigenen Markt darstellen. Sogar bei einer solchen (engen) Marktdefinition werden die Marktanteile unter einem Drittel liegen, was nach deutschem Recht eher gegen eine Marktbeherrschung sprechen w&#252;rde (nach europ&#228;ischem Recht sind die grenzen weniger mathematisch). Noch enger w&#252;rde es f&#252;r diese Unternehmen, wenn man davon ausgehen w&#252;rde, dass beispielsweise Apps f&#252;r Facebook einen eigenen Markt darstellen - oder eben Apps f&#252;r Apple. Dann w&#228;ren diese Unternehmen dort marktbeherrschend. Ganz fernliegend ist dies nicht: Kartellbeh&#246;rden haben beispielsweise entschieden, dass Ersatzteile f&#252;r ein bestimmtes Produkt einen eigenen Markt darstellen k&#246;nnen. Andererseits war das Bundeskartellamt k&#252;rzlich gn&#228;dig mit eBay und hat ein Verfahren eingestellt, bei dem es darum ging, ob der Zwang zur Verwendung von PayPal ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist. Begr&#252;ndung: Es g&#228;be keinen eigenen Markt f&#252;r Online-Auktionen. Vielmehr seien Online-Auktionen Teil eines gr&#246;&#223;eren Marktes, der auch andere Online-H&#228;ndler umfasse. Konsequenz. eBay sei damit auch kein marktbeherrschendes Unternehmen.</p>
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