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		<title>GameLawBlog.de</title>
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		<ttl>60</ttl>
				<item>
			<title>"Free to play" illegal?</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2013/05/24/free-to-play-illegal</link>
			<pubDate>Fri, 24 May 2013 15:03:03 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="alt">Welcome</category>
<category domain="main">Jugendschutz</category>			<guid isPermaLink="false">157@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;Bereits vor einigen Wochen hat das britische &quot;Office of Fair Trading&quot; (OFT) ein &lt;a href=&quot;http://www.oft.gov.uk/news-and-updates/press/2013/33-13&quot;&gt;Verfahren eingeleitet&lt;/a&gt;, in dem es &quot;free to play&quot;-Spiele unter die Lupe nimmt. Die gegenw&amp;#228;rtige Praxis sei m&amp;#246;glicherweise wettbewerbswidrig. Die Spiele w&amp;#252;rden als kostenlos angepriesen, dabei sei es nicht auszuschlie&amp;#223;en, dass auf die Spieler ein unangemessener Druck ausge&amp;#252;bt werde. Insbesondere w&amp;#252;rden m&amp;#246;glicherweise Kinder nicht ausreichend gesch&amp;#252;tzt. Dies k&amp;#246;nne gegen die &lt;a href=&quot;http://www.oft.gov.uk/business-advice/treating-customers-fairly/protection&quot;&gt;Consumer Protection from Unfair Trading Regulations aus 2008&lt;/a&gt; versto&amp;#223;en, die wiederum europarechtliche Vorgaben umsetzt.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;In Deutschland w&amp;#228;ren die entsprechenden Rechtsfragen im UWG geregelt. Auch danach sind irref&amp;#252;hrende gesch&amp;#228;ftliche Handlungen verboten (&amp;#167; 5 UWG) und Minderj&amp;#228;hrige werden besonders gesch&amp;#252;tzt (&amp;#167; 4 Nr. 2 UWG). Da es durchaus nahe liegt, dass deutsche Verbraucherzentralen sich von dem Vorgehen des OFT orientieren, sind die Anbieter von Free-to-Play-Spielen gut beraten, sich hier fr&amp;#252;hzeitig anzusichern. Ob die Werbung mit &quot;kostenlos&quot; wirklich gegen &amp;#167; 4 Nr. 2 UWG oder gegen &amp;#167; 5 UWG verst&amp;#246;&amp;#223;t, ist zwar alles andere als sicher, aber eine allzu aggressive Werbung ist sicherlich nicht angezeigt. Insbesondere sollte die Anbieter die sog. &quot;Schwarze Liste&quot; im Auge behalten, die als Anlage zu &amp;#167; 3 Abs. 3 UWG beigef&amp;#252;gt ist. &lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Au&amp;#223;erdem ist es sicher sinnvoll, vor dem Hintergrund der sich anbahnenden Diskussion auch auf eine saubere Umsetzung der Button-L&amp;#246;sung zu achten.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Besonders gef&amp;#228;hrlich k&amp;#246;nnten in Bezug auf Free-to-Play-Spiele die folgenden Verbote sein:&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;- die unwahre Angabe, bestimmte Waren oder Dienstleistungen seien allgemein oder zu bestimmten Bedingungen nur f&amp;#252;r einen sehr begrenzten Zeitraum verf&amp;#252;gbar, um den Verbraucher zu einer sofortigen gesch&amp;#228;ftlichen Entscheidung zu veranlassen, ohne dass dieser Zeit und Gelegenheit hat, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden (Nr. 7);&lt;br /&gt;
- das Angebot einer Ware oder Dienstleistung als &amp;#8222;gratis&amp;#8220;, &amp;#8222;umsonst&amp;#8220;, &amp;#8222;kostenfrei&amp;#8220; oder dergleichen, wenn hierf&amp;#252;r gleichwohl Kosten zu tragen sind; dies gilt nicht f&amp;#252;r Kosten, die im Zusammenhang mit dem Eingehen auf das Waren- oder Dienstleistungsangebot oder f&amp;#252;r die Abholung oder Lieferung der Ware oder die Inanspruchnahme der Dienstleistung unvermeidbar sind (Nr. 21);&lt;br /&gt;
- die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen (Nr. 28).&lt;/p&gt;
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            title : '&amp;quot;Free to play&amp;quot; illegal?',
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits vor einigen Wochen hat das britische "Office of Fair Trading" (OFT) ein <a href="http://www.oft.gov.uk/news-and-updates/press/2013/33-13">Verfahren eingeleitet</a>, in dem es "free to play"-Spiele unter die Lupe nimmt. Die gegenw&#228;rtige Praxis sei m&#246;glicherweise wettbewerbswidrig. Die Spiele w&#252;rden als kostenlos angepriesen, dabei sei es nicht auszuschlie&#223;en, dass auf die Spieler ein unangemessener Druck ausge&#252;bt werde. Insbesondere w&#252;rden m&#246;glicherweise Kinder nicht ausreichend gesch&#252;tzt. Dies k&#246;nne gegen die <a href="http://www.oft.gov.uk/business-advice/treating-customers-fairly/protection">Consumer Protection from Unfair Trading Regulations aus 2008</a> versto&#223;en, die wiederum europarechtliche Vorgaben umsetzt.</p>

<p>In Deutschland w&#228;ren die entsprechenden Rechtsfragen im UWG geregelt. Auch danach sind irref&#252;hrende gesch&#228;ftliche Handlungen verboten (&#167; 5 UWG) und Minderj&#228;hrige werden besonders gesch&#252;tzt (&#167; 4 Nr. 2 UWG). Da es durchaus nahe liegt, dass deutsche Verbraucherzentralen sich von dem Vorgehen des OFT orientieren, sind die Anbieter von Free-to-Play-Spielen gut beraten, sich hier fr&#252;hzeitig anzusichern. Ob die Werbung mit "kostenlos" wirklich gegen &#167; 4 Nr. 2 UWG oder gegen &#167; 5 UWG verst&#246;&#223;t, ist zwar alles andere als sicher, aber eine allzu aggressive Werbung ist sicherlich nicht angezeigt. Insbesondere sollte die Anbieter die sog. "Schwarze Liste" im Auge behalten, die als Anlage zu &#167; 3 Abs. 3 UWG beigef&#252;gt ist. </p>

<p>Au&#223;erdem ist es sicher sinnvoll, vor dem Hintergrund der sich anbahnenden Diskussion auch auf eine saubere Umsetzung der Button-L&#246;sung zu achten.</p>

<p>Besonders gef&#228;hrlich k&#246;nnten in Bezug auf Free-to-Play-Spiele die folgenden Verbote sein:</p>

<p>- die unwahre Angabe, bestimmte Waren oder Dienstleistungen seien allgemein oder zu bestimmten Bedingungen nur f&#252;r einen sehr begrenzten Zeitraum verf&#252;gbar, um den Verbraucher zu einer sofortigen gesch&#228;ftlichen Entscheidung zu veranlassen, ohne dass dieser Zeit und Gelegenheit hat, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden (Nr. 7);<br />
- das Angebot einer Ware oder Dienstleistung als &#8222;gratis&#8220;, &#8222;umsonst&#8220;, &#8222;kostenfrei&#8220; oder dergleichen, wenn hierf&#252;r gleichwohl Kosten zu tragen sind; dies gilt nicht f&#252;r Kosten, die im Zusammenhang mit dem Eingehen auf das Waren- oder Dienstleistungsangebot oder f&#252;r die Abholung oder Lieferung der Ware oder die Inanspruchnahme der Dienstleistung unvermeidbar sind (Nr. 21);<br />
- die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen (Nr. 28).</p>
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		</item>
				<item>
			<title>Jugendschutzprogramme jetzt auch f&#252;r "ab 18" Inhalte anerkannt</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2013/05/24/jugendschutzprogramme-jetzt-auch-fuer-ab</link>
			<pubDate>Fri, 24 May 2013 09:32:12 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="main">Jugendschutz</category>			<guid isPermaLink="false">156@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;Die Kommission f&amp;#252;r Jugendmedienschutz (KJM) hat die &lt;a href=&quot;http://www.kjm-online.de/de/pub/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilungen_2013/pm_042013.cfm&quot;&gt;Anerkennung des Jugendschutzprogrammes JusProg und des JKugendschutzprogrammes der Telekom erweitert&lt;/a&gt;. Damit ist es nun auch zul&amp;#228;ssig, auf Seiten, die f&amp;#252;r diese Jugendschutzprogramme eingerichtet sind, &quot;ab 18&quot;-Inhalte anzubieten.&lt;/p&gt;
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kommission f&#252;r Jugendmedienschutz (KJM) hat die <a href="http://www.kjm-online.de/de/pub/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilungen_2013/pm_042013.cfm">Anerkennung des Jugendschutzprogrammes JusProg und des JKugendschutzprogrammes der Telekom erweitert</a>. Damit ist es nun auch zul&#228;ssig, auf Seiten, die f&#252;r diese Jugendschutzprogramme eingerichtet sind, "ab 18"-Inhalte anzubieten.</p>
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		</item>
				<item>
			<title>Lippensynchronisierung und Patent-Trolle (VGBA Games Business + Legal Affairs Conference)</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2013/05/22/lippensynchronisierung-und-patent-trolle</link>
			<pubDate>Tue, 21 May 2013 23:15:28 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="alt">Gerichtsverfahren</category>
<category domain="main">Patente</category>			<guid isPermaLink="false">155@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;Software-Patente in den USA sind seit langem ein Problem, und es scheint immer virulenter zu werden. &quot;Patent Litigation&quot; ist, da sind sich nahezu alle amerikanischen Teilnehmer der Konferenz einig, derzeit das gr&amp;#246;&amp;#223;te Rechtsproblem der Industrie. Kein Wunder, denn im Schnitt kostet ein Patentrechtsstreit beispielsweise in Kalifornien mehrere Millionen. Gef&amp;#252;hrt werden diese Verfahren oft von &quot;Patent-Trollen&quot;, die das Schutzrecht vornehmlich zum Zweck von Gerichtsverfahren erworben haben.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Aktuell treibt nicht nur amerikanische Firmen, sondern viele in Amerika visible Firmen, ein Patent &amp;#252;ber Lippensynchronisierung um. Zumindest seit Februar diesen Jahres wurde eine gro&amp;#223;e Zahl Abmahnschreiben versandt.&lt;/p&gt;
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Software-Patente in den USA sind seit langem ein Problem, und es scheint immer virulenter zu werden. "Patent Litigation" ist, da sind sich nahezu alle amerikanischen Teilnehmer der Konferenz einig, derzeit das gr&#246;&#223;te Rechtsproblem der Industrie. Kein Wunder, denn im Schnitt kostet ein Patentrechtsstreit beispielsweise in Kalifornien mehrere Millionen. Gef&#252;hrt werden diese Verfahren oft von "Patent-Trollen", die das Schutzrecht vornehmlich zum Zweck von Gerichtsverfahren erworben haben.</p>

<p>Aktuell treibt nicht nur amerikanische Firmen, sondern viele in Amerika visible Firmen, ein Patent &#252;ber Lippensynchronisierung um. Zumindest seit Februar diesen Jahres wurde eine gro&#223;e Zahl Abmahnschreiben versandt.</p>
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		</item>
				<item>
			<title>COPPA: USA wollen Privatsph&#228;re von Kindern noch besser sch&#252;tzen (VGBA Games Business + Legal Affairs Conference)</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2013/05/21/coppa-usa-wollen-privatsphaere-von-kinde</link>
			<pubDate>Tue, 21 May 2013 21:39:16 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="alt">Online-Games</category>
<category domain="main">Datenschutz</category>
<category domain="alt">Mobile</category>			<guid isPermaLink="false">154@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;Der Schutz der Privatsph&amp;#228;re von Kindern ist in den USA deutlich weiter entwickelt als in Europa: Der COPPA (Children Online Privacy Protection Act) enth&amp;#228;lt einige sehr strenge Vorgaben, die auch von deutschen Firmen fr&amp;#252;hzeiig beachtet werden sollen, wenn diese in den USA Gesch&amp;#228;fte machen wollen und zu der Zielgruppe (auch) Kinder geh&amp;#246;ren.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Voraussichtlich ab 1. Juli 2013 werden die Regelungen noch strenger, gerade auch im Hinblick auf Mobile Games. Auch Device-IDs sollen dann als personenbezogene Daten gelten, und alle location-based services werden von den &amp;#196;nderungen besonders betroffen sein. Interesant ist hier einerseits, dass das amerikanische Recht hier (ausnahmsweise?) ein St&amp;#252;ck weit dem europ&amp;#228;ischen Ansatz folgt. Andererseits sind die Anforderungen, die COPPA in der Folge zum Schutz der Kinder stellt, sehr streng und weichen von den europ&amp;#228;ischen Vorgaben ab. Zudem geht die amerikanische FTC (Federal Trade Commission) entschlossen gegen Verletzungen vor und verh&amp;#228;ngt hohe Bu&amp;#223;gelder. Im Zweifel empfiehlt sich also ein vertiefte Pr&amp;#252;fung nach amerikanischem Recht.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Hier gibt es &lt;a href=&quot;http://www.ftc.gov/opa/2012/12/coppa.shtm&quot;&gt;weiterf&amp;#252;hrende Informationen&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;
&lt;div class=&quot;sharethis&quot;&gt;
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            title : 'COPPA: USA wollen Privatsph&amp;#228;re von Kindern noch besser sch&amp;#252;tzen (VGBA Games Business + Legal Affairs Conference)',
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Schutz der Privatsph&#228;re von Kindern ist in den USA deutlich weiter entwickelt als in Europa: Der COPPA (Children Online Privacy Protection Act) enth&#228;lt einige sehr strenge Vorgaben, die auch von deutschen Firmen fr&#252;hzeiig beachtet werden sollen, wenn diese in den USA Gesch&#228;fte machen wollen und zu der Zielgruppe (auch) Kinder geh&#246;ren.</p>

<p>Voraussichtlich ab 1. Juli 2013 werden die Regelungen noch strenger, gerade auch im Hinblick auf Mobile Games. Auch Device-IDs sollen dann als personenbezogene Daten gelten, und alle location-based services werden von den &#196;nderungen besonders betroffen sein. Interesant ist hier einerseits, dass das amerikanische Recht hier (ausnahmsweise?) ein St&#252;ck weit dem europ&#228;ischen Ansatz folgt. Andererseits sind die Anforderungen, die COPPA in der Folge zum Schutz der Kinder stellt, sehr streng und weichen von den europ&#228;ischen Vorgaben ab. Zudem geht die amerikanische FTC (Federal Trade Commission) entschlossen gegen Verletzungen vor und verh&#228;ngt hohe Bu&#223;gelder. Im Zweifel empfiehlt sich also ein vertiefte Pr&#252;fung nach amerikanischem Recht.</p>

<p>Hier gibt es <a href="http://www.ftc.gov/opa/2012/12/coppa.shtm">weiterf&#252;hrende Informationen</a>.</p>
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            title : 'COPPA: USA wollen Privatsph&#228;re von Kindern noch besser sch&#252;tzen (VGBA Games Business + Legal Affairs Conference)',
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		</item>
				<item>
			<title>Kickstarter: Risiko von Class Actions? (VGBA Games Business + Legal Affairs Conference)</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2013/05/21/kickstarter-risiko-von-class-actions-vgb</link>
			<pubDate>Tue, 21 May 2013 17:55:42 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="main">News</category>			<guid isPermaLink="false">153@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;Momentan findet in Los Angeles die erste Konferenz der Video Game Bar Association statt, bei der sich auf die Spielebranche spezialisierte Anw&amp;#228;lte und Inhouse-Counsel aus aller Welt treffen. &lt;/p&gt;

&lt;p&gt;An dieser Stelle einige Stichworte zun&amp;#228;chst zum Thema Kickstarter. Hier wird momentan diskutiert, inwieweit bei gescheiterten Projekten die Geldgeber (Funder) Anspr&amp;#252;che gegen die Unternehmen hinter den zu finanzierenden Projekten (Creators) haben. Im Verh&amp;#228;ltnis zu Kickstarter greift eine Schiedsklausel, zugunsten der Creators aber wohl nicht. Daher gehen die Speaker auf der Konferenz davon aus, dass hier in absehbarer Zeit Class Actions (Sammelklagen) drohen.&lt;/p&gt;
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            title : 'Kickstarter: Risiko von Class Actions? (VGBA Games Business + Legal Affairs Conference)',
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Momentan findet in Los Angeles die erste Konferenz der Video Game Bar Association statt, bei der sich auf die Spielebranche spezialisierte Anw&#228;lte und Inhouse-Counsel aus aller Welt treffen. </p>

<p>An dieser Stelle einige Stichworte zun&#228;chst zum Thema Kickstarter. Hier wird momentan diskutiert, inwieweit bei gescheiterten Projekten die Geldgeber (Funder) Anspr&#252;che gegen die Unternehmen hinter den zu finanzierenden Projekten (Creators) haben. Im Verh&#228;ltnis zu Kickstarter greift eine Schiedsklausel, zugunsten der Creators aber wohl nicht. Daher gehen die Speaker auf der Konferenz davon aus, dass hier in absehbarer Zeit Class Actions (Sammelklagen) drohen.</p>
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		</item>
				<item>
			<title>Super Ubi Land</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2013/05/20/super-ubi-lland</link>
			<pubDate>Mon, 20 May 2013 16:52:52 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="main">Markenrecht</category>			<guid isPermaLink="false">152@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;Das muss man erstmal schaffen: sich mit einem einzigen Spieletitel gleich an zwei fremde Marken anlehnen. &lt;a href=&quot;http://de.gamesindustry.biz/articles/2013-05-08-ubisoft-erwirkt-umbenennung-von-super-ubi-land&quot;&gt;&quot;Super Ubi Land&quot; will sich nun umbenennen&lt;/a&gt;. Ubisoft war mit dem Namen nicht gl&amp;#252;cklich. M&amp;#246;glicherweise waren die Franzosen hier schneller als die Japaner, denn auch Gedanken an &quot;Super Mario Land&quot; liegen hier nicht gerade fern.&lt;/p&gt;
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            title : 'Super Ubi Land',
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Das muss man erstmal schaffen: sich mit einem einzigen Spieletitel gleich an zwei fremde Marken anlehnen. <a href="http://de.gamesindustry.biz/articles/2013-05-08-ubisoft-erwirkt-umbenennung-von-super-ubi-land">"Super Ubi Land" will sich nun umbenennen</a>. Ubisoft war mit dem Namen nicht gl&#252;cklich. M&#246;glicherweise waren die Franzosen hier schneller als die Japaner, denn auch Gedanken an "Super Mario Land" liegen hier nicht gerade fern.</p>
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            title : 'Super Ubi Land',
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		</item>
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			<title>Auch Wargaming f&#252;hlt sich geclont...</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2013/05/14/auch-wargaming-fuehlt-sich-geclont</link>
			<pubDate>Tue, 14 May 2013 16:53:48 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="alt">Urheberrecht</category>
<category domain="main">Gerichtsverfahren</category>			<guid isPermaLink="false">151@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;An dieser Stelle hatte ich bereits fr&amp;#252;her gelegentlich &amp;#252;ber Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit geclonten Spielen berichtet. Die Liste kann um ein weiteres Verfahren erg&amp;#228;nzt werden: &lt;a href=&quot;http://de.gamesindustry.biz/articles/2013-05-10-project-tank-wargaming-verklagt-gamease&quot;&gt;Presseberichten nach hat Wargaming.net Klage gegen das chinesische MMOG-Schwergewicht ChangYou eingereicht&lt;/a&gt;. &lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Project Tank kopiere &quot;die Rahmenhandlung, das Thema, die Dialoge, die Stimmung, das Setting, die Spielgeschwindigkeit und den Charakter von World of Tanks und zudem bestimmte Features, Gegenst&amp;#228;nde, Panzer und Artwork.&quot;&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;Die Facebook-Seite scheint schon abgeschaltet zu werden - das zeigt, wie effektiv gerade &amp;#252;ber Facebook (aber auch App-Stores) Rechteinhaber handeln k&amp;#246;nnen. In der Sache bleibt es spannend: Clones sind nach wie vor ein wirtschaftliche sehr relaventes Thema, Gerichtsentscheidungen sind nur wenige bekannt geworden. Meist stellen Gerichte sehr auf Details ab, die urheberrechtliche Dogmatik ist noch d&amp;#252;nn.&lt;/p&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href=&quot;http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2012/10/04/ea-gegen-zynga-the-clone-wars&quot;&gt;Hier &lt;/a&gt;habe ich mich etwas ausf&amp;#252;hrlicher mit dem Thema Clones befasst.&lt;/p&gt;
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			<content:encoded><![CDATA[<p>An dieser Stelle hatte ich bereits fr&#252;her gelegentlich &#252;ber Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit geclonten Spielen berichtet. Die Liste kann um ein weiteres Verfahren erg&#228;nzt werden: <a href="http://de.gamesindustry.biz/articles/2013-05-10-project-tank-wargaming-verklagt-gamease">Presseberichten nach hat Wargaming.net Klage gegen das chinesische MMOG-Schwergewicht ChangYou eingereicht</a>. </p>

<p>Project Tank kopiere "die Rahmenhandlung, das Thema, die Dialoge, die Stimmung, das Setting, die Spielgeschwindigkeit und den Charakter von World of Tanks und zudem bestimmte Features, Gegenst&#228;nde, Panzer und Artwork."</p>

<p>Die Facebook-Seite scheint schon abgeschaltet zu werden - das zeigt, wie effektiv gerade &#252;ber Facebook (aber auch App-Stores) Rechteinhaber handeln k&#246;nnen. In der Sache bleibt es spannend: Clones sind nach wie vor ein wirtschaftliche sehr relaventes Thema, Gerichtsentscheidungen sind nur wenige bekannt geworden. Meist stellen Gerichte sehr auf Details ab, die urheberrechtliche Dogmatik ist noch d&#252;nn.</p>

<p><a href="http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2012/10/04/ea-gegen-zynga-the-clone-wars">Hier </a>habe ich mich etwas ausf&#252;hrlicher mit dem Thema Clones befasst.</p>
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            title : 'Auch Wargaming f&#252;hlt sich geclont...',
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			<title>R&#252;ckgaberecht f&#252;r Apps</title>
			<link>http://www.gamelawblog.de/blog1.php/2013/05/10/rueckgaberecht-fuer-apps</link>
			<pubDate>Fri, 10 May 2013 08:51:19 +0000</pubDate>			<dc:creator>admin</dc:creator>
			<category domain="main">Welcome</category>			<guid isPermaLink="false">150@http://www.gamelawblog.de/</guid>
						<description>&lt;p&gt;An sich ist es noch ein bisschen fr&amp;#252;h f&amp;#252;rs Sommerloch, aber vielleicht liegt es an den fr&amp;#252;hlingshaften Temperaturen der letzten Tage - jedenfalls prescht Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich vor und fordert eine &lt;a href=&quot;http://de.gamesindustry.biz/articles/2013-05-06-apps-verbraucherschutzministerin-verlangt-r-ckgaberecht-und-demos&quot;&gt;R&amp;#252;ckgaberecht und kostenlose Demoversionen f&amp;#252;r alle Apps&lt;/a&gt;. Die Ministerin wird mit der Worten zitiert &quot;Beim Download von Apps sind ein Widerruf des Vertrages und eine R&amp;#252;ckgabe bisher oft nicht m&amp;#246;glich. Das ist dem Verbraucher meist nicht bewusst.&quot; Ich freue mich schon auf die Studie, nach der massenhaft Verbraucher versucht haben, ihre App zur&amp;#252;ckzuschicken - wahrscheinlich samt iPhone an Apple? *kopfsch&amp;#252;ttel*&lt;/p&gt;
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            title : 'R&amp;#252;ckgaberecht f&amp;#252;r Apps',
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			<content:encoded><![CDATA[<p>An sich ist es noch ein bisschen fr&#252;h f&#252;rs Sommerloch, aber vielleicht liegt es an den fr&#252;hlingshaften Temperaturen der letzten Tage - jedenfalls prescht Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich vor und fordert eine <a href="http://de.gamesindustry.biz/articles/2013-05-06-apps-verbraucherschutzministerin-verlangt-r-ckgaberecht-und-demos">R&#252;ckgaberecht und kostenlose Demoversionen f&#252;r alle Apps</a>. Die Ministerin wird mit der Worten zitiert "Beim Download von Apps sind ein Widerruf des Vertrages und eine R&#252;ckgabe bisher oft nicht m&#246;glich. Das ist dem Verbraucher meist nicht bewusst." Ich freue mich schon auf die Studie, nach der massenhaft Verbraucher versucht haben, ihre App zur&#252;ckzuschicken - wahrscheinlich samt iPhone an Apple? *kopfsch&#252;ttel*</p>
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